19/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.11.2006

 Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringlicher Antrag

(gem. § 74a in Verbindung mit § 93 Abs. 1 GOG-NR)

 

 

des Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf

und weitere Abgeordnete

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und

Konsumentenschutz

betreffend Pensionserhöhung

Im September 2006 gab es in Österreich knapp 2,2 Millionen Personen, die eine Pension oder Rente aus der Sozialversicherung bezogen (ohne pragmatisierter und ähnlicher öffentlich Bediensteter). Während die verschiedensten Berufsgruppen in Österreich eine Interessenvertretung haben, die in Kollektivverhandlungen versuchen für die von ihnen Vertretenen ein bestmögliches Ergebnis auszuhandeln, sind die österreichischen Pensionisten anscheinend nicht oder nicht ordentlich vertreten. Als jüngstes Verhandlungsergebnis konnten sich Arbeiter in metallverarbeitenden Betrieben um eine Lohnerhöhung von 2,6 % freuen. Österreichs Pensionisten hingegen müssen sich mit nur 1,6% zufrieden geben. Die FPÖ fordert daher, dass für das Jahr 2007 eine zusätzliche Pensionsanpassung in der Höhe von einem Prozent - in Summe also 2,6% - für jede Pensionistin und jeden Pensionisten vorgenommen wird.

Dass gerade diese Bevölkerungsgruppe besonderen Schutz bedarf, beweisen die unzureichenden Erhöhungen der letzten Jahrzehnte. So lag in der Vergangenheit die Pensionssteigerungen meist unter der Inflationsrate, was zu einer schleichenden Verarmung der Pensionisten führt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Pensionisten einen spezifischen Warenkorb nachfragen (Wohnen, Heizkosten, Nahrungsmittel, Öffentlicher Verkehr, etc.), der in einem höheren Ausmaß von Preissteigerungen betroffen ist, als der allgemeine Warenkorb, in dem - billiger werdende - „Zeitgeistartikel" (Computer, Telefonkosten, etc.) die Inflationsrate dämpfen.

Seit die Statistik-Austria im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates einen eigenen Pensionisten-Preisindex berechnet, ist eindeutig erwiesen, dass das tägliche Leben der Pensionisten teurer ist, als das eines aktiv im Leben stehenden Erwerbstätigen. Wie das Institut bekanntgab, liegt auch die zuletzt veröffentlichte Inflationsrate für Juli 2006 mit 1,9 Prozent für Pensionistenhaushalte über dem "normalen" Verbraucherpreisindex (VPI) in Höhe von 1,5 Prozent. Somit liegt der Pensionisten-Index konstant um vier Zehntel höher". Damit ist aber auch klar, dass die Politik den natürlichen Bedürfnissen dieser Menschen entsprechen muss und die nächste Pensionsanpassung nur auf Basis des Pensionisten-Index berechnet werden darf. Die Pensionistenverbände haben um die Anerkennung dieser Regelung gekämpft und sich bei öffentlichen Auftritten auch dazu bekannt. Seit zwei Jahren wurde um die eigene Auswertung der Preisentwicklung für Pensionistenhaushalte gekämpft. Nun liegen die Ergebnisse vor. Von der Regierung darf nun gefordert werden, dass die Pensionisten auch die spezielle Teuerung, also in Höhe der Pensionisten-Inflationsrate, abgegolten bekommen, um nicht wieder ein reales Minus ihrer Pension zu erleiden. Die üblicher Weise für Herbst und Winter anfallenden, überproportionalen Kosten bei Lebensmittel, Wohnen und Heizen, trifft vor allem wieder die Pensionisten.


Für das Jahr 2007 wird mittlerweile ein PPIH von 2,0% prognostiziert! Es ist deshalb die von Ministerin Haubner bekannt gegebene Erhöhung der Pensionen um 1,6 Prozent für 2007 im Sinne der Pensionisten abzulehnen. Diese Vorgangsweise ist auch eine Missachtung des „Seniorenrates", der eine Erhöhung um den Pensionistenpreis-Index verlangt hatte.

Im Zug der Erhöhung der Pensionen ergibt sich immer wieder eine massive soziale Ungerechtigkeit dadurch, dass Pensionen die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. dem Familienrichtsatz liegen, effektiv nicht an der Erhöhung partizipieren. Dies hat zur Folge, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. der Familienrichtsatz zusätzlich erhöht werden muss, damit den Pensionsempfängern, welche mit der Pension unter diesem liegen, etwas in der Brieftasche bleibt.

Das Argument, dass es Pensionserhöhungen lediglich zum Jahresanfang geben könne ist unzutreffend, weil in den 90er Jahren mehrfach solche Erhöhungen mit 1 Juni des lfd. Jahres erfolgt sind.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten gemäß §74a Abs. 1 iVm §93 Abs. 1 GOG-NR folgenden

dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens dem 30.11.2006 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Pensionen für das Jahr 2007 zusätzlich im Ausmaß von einem Prozent zu den bereits fixierten 1,6% erhöht werden. Die gesamte Pensionsanpassung soll mindestens 36,-- Euro, höchstens aber 66,-- Euro betragen."

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen, diesen Antrag gemäß § 74a in Verbindung mit § 93 Abs. 1 GOG-NR dringlich zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben sowie eine Debatte abzuhalten.

Wien, am