Zu 36/A XXIII. GP

Eingebracht am 29.11.2006
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Antrag und Verlangen

Zu 36/A - XXIII. GP-NR

Da der gegenständliche Selbständige Antrag gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch
mindestens 20 Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung durch
den Rechnungshof auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuf
ühren. Das
Verlangen wird daher gemäß §99 Abs. 5 GOG dem Präsidenten des
Rechnungshofes mitgeteilt werden.