39/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Hauser
und Kollegen
betreffend Abschaffung von „Fahren mit Licht am Tag".
Die
Einführung von Fahren mit Licht am Tag ist eine der teuersten und
sinnlosesten
Maßnahmen im
Verkehrsbereich. Die fatalen umweltpolitischen Auswirkungen
wurden auch in
wissenschaftlichen Untersuchungen aufgezeigt und beispielsweise
im
Wissenschaftsmagazin „New Scientist" in der August-Ausgabe 2005
veröffentlicht.
Massiver
zusätzlicher CO2-Ausstoss, erhöhter Energieverbrauch (0,2 I Treibstoff/100
km), vermehrte
Lampenentsorgung und damit in Verbindung stehende, veritable
Mehrkosten für die Autofahrer
sind die Folgen.
Zusätzlich wird den
einspurigen Kraftfahrzeugen, die mit Licht fahren, ein besonderer
Schutzzweck genommen, denn sie werden viel
besser wahrgenommen, wenn die
mehrspurigen Kraftfahrzeuge kein Licht am Tag verwenden.
Um
all diese, mit der Einführung von „Fahren mit Licht am Tag"
entstandenen
Nachteile wieder
zu beseitigen, fordern wir eine Abschaffung von „Fahren mit Licht
am Tag".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, sich
für
eine Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung „verpflichtendes Fahren mit
Licht am
Tag"
einzusetzen."
Wien, am 29. November 2006
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss beantragt.