39/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Hauser

und Kollegen

betreffend Abschaffung von „Fahren mit Licht am Tag".

Die Einführung von Fahren mit Licht am Tag ist eine der teuersten und sinnlosesten
Maßnahmen im Verkehrsbereich. Die fatalen umweltpolitischen Auswirkungen
wurden auch in wissenschaftlichen Untersuchungen aufgezeigt und beispielsweise
im Wissenschaftsmagazin „New Scientist" in der August-Ausgabe 2005 veröffentlicht.

Massiver zusätzlicher CO2-Ausstoss, erhöhter Energieverbrauch (0,2 I Treibstoff/100
km), vermehrte Lampenentsorgung und damit in Verbindung stehende, veritable
Mehrkosten für die Autofahrer sind die Folgen.

Zusätzlich wird den einspurigen Kraftfahrzeugen, die mit Licht fahren, ein besonderer
Schutzzweck genommen, denn sie werden viel besser wahrgenommen, wenn die
mehrspurigen Kraftfahrzeuge kein Licht am Tag verwenden.

Um all diese, mit der Einführung von „Fahren mit Licht am Tag" entstandenen
Nachteile wieder zu beseitigen, fordern wir eine Abschaffung von „Fahren mit Licht
am Tag".

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, sich für
eine Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung „verpflichtendes Fahren mit Licht am
Tag" einzusetzen."                                   

Wien, am 29. November 2006

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss beantragt.