40/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Haimbuchner, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen
betreffend einer 100 km/h Beschränkung im Bereich
Linz/Ansfelden bis zur NÖ
Landesgrenze (A1) mittels Verordnung des Landeshauptmannes von
Oberösterreich, mit der
eine Geschwindigkeitsbeschränkung
für eine Teilstrecke der A1 Westautobahn angeordnet
wird (LGB1. Nr. 98/2006).
Als zuständiger Minister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hätte
BM Pröll das Recht, dem
Landeshauptmann von Oberösterreich die Weisung zu erteilen, die
von Anschober und der ÖVP geforderte
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A1 zwischen
km 167,850 im Gemeindegebiet Ansfelden und km 154,710 im Gemeindegebiet Enns,
in
beiden Fahrtrichtungen, nicht umzusetzen.
Im Immissionsschutzgesetz
(alt und neu) ist festgelegt, "dass die Grenzwertüberschreitungen
ausgewiesen werden müssen. Bei
einer Überschreitung ist innerhalb von sechs Monaten ab
Messung bzw. Registrierung ein
Maßnahmenpaket zu schnüren." Innerhalb von 15 Monaten
sei in Folge dann eine Verordnung zu erlassen.
Als Grundlage für die
gegenständliche Verordnung wurden Messungen herangezogen, welche
im Jahr 2003 an einer Messstelle
erhoben wurden, welche sich in unmittelbarer Nähe zur
Autobahn befindet. Selbst VP-Staatssekretär Kukacka ist der Meinung, dass
diese Messwerte
nicht entscheidend für die mögliche Gefährdung von Menschen
wären. Aktuelle Messungen
an Passivsammelstellen direkt bei Wohnsiedlungen im Umkreis von 40 bis 150
Metern
abseits der A1 zeigten, dass die Grenzwerte eingehalten würden. Das
Infrastrakturministerium
urteilte in seiner offiziellen Stellungnahme zu dieser Verordnung vernichtend:
„rechtswidrig,
unverhältnismäßig, mit falschen Daten begründet."
SP-Haider geht davon aus, dass es
„sicher" eine Verfassungsklage geben würde, würde die
Verordnung in Kraft gesetzt. Der Verwaltungsrechtler Prof. Bruno Binder habe in
seinem
Rechtsgutachten klargestellt: Erstens
beruft sich der Entwurf auf Daten von 2003 - eine
Tempobeschränkung hätte spätestens 15 Monate später
verordnet werden müssen. Zweitens
habe es keine „qualitätsvollen
Ausbreitungsberechnungen" für Schadstoffe gegeben. Generell
Tempo 100 zu verordnen, sei laut Binder auch keine angemessene Maßnahme.
„Sinnvoll wäre
nur, abzuwarten, bis die Asfinag eine Verkehrsbeeinflussungsanlage mit
flexiblen
Tempolimits installiert hat", sagte Haider.
Neben Proponenten aus
Wissenschaft, ÖVP, SPÖ und BZÖ sprechen sich laut einer Umfrage
über 80% der Teilnehmer sowie
ÖAMTC und ARBÖ gegen diese Verordnung aus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, alle nötigen Schritte zu setzen, um die Umsetzung der
Verordnung des
Landeshauptmannes von Oberösterreich,
mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine
Teilstrecke der A1 Westautobahn angeordnet wird (LGBl. Nr. 98/2006), zu
verhindern.
Informeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Umweltausschuss zuzuweisen.