57/A XXIII. GP

Eingebracht am 29.11.2006
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ANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert und das Vormerksystem (Punkteführerschein) um Maßnahmen bei Schnellfahren und Handy am Steuer erweitert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird.

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Führerscheingesetz, zuletzt geändert mit BGBl I Nr. 153/2006, wird wie folgt geändert:

 

In §30a Abs 2 werden nach Ziffer 13 folgende Ziffern 14, 15 und 16 eingefügt:

 

"14. Übertretungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 30 km/h;

15. Übertretungen von §20 Abs 1 erster Satz StVO, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden;

16. Übertretungen von § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG 1967."

 

 

Begründung:

 

Schnellfahren ("unangepasste Geschwindigkeit") ist mit Abstand die häufigste Ursache von Verkehrsunfällen in Österreich und ist für mehr als ein Drittel der Unfälle mit Todesopfern verantwortlich. Der Deliktkatalog des 2005 eingeführten Vormerksystems (Punkteführerschein) klammert diesen Bereich bisher unverständlicherweise aus. Die Aufnahme von Schnellfahren in den Deliktkatalog ist jedoch erforderlich. Dabei sollen sowohl deutliche Überschreitungen der jeweils numerisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit als auch gefährliche Verstöße gegen die Grundregel der angepassten Fahrgeschwindigkeit erfasst werden.

 

Telefonieren am Steuer als Unfallursache wird weithin unterschätzt. Überdies ist die bisherige Strafandrohung für Handy am Steuer im EU-Vergleich sehr bescheiden und sichtlich unzureichend. Verschiedene Untersuchungen in den letzten Jahren haben hohe Risken durch Handy am Steuer festgestellt, beispielsweise wie bei einer Alkoholisierung mit ca. 0,8 Promille. Leider lässt die mangelhafte österreichische Unfallstatistik bisher keine abschließende Quantifizierung zu, auch in Österreich wurde Handy am Steuer aber bereits in mehreren Studien als wesentliche Ursache von ablenkungsbedingten Unfällen ermittelt. In anderen Staaten wurde mit der Aufnahme von Handy am Steuer und ähnlichen, breit üblich gewordenen verkehrssicherheitsgefährdenden Unsitten in die jeweiligen Punkteführerschein-Modelle gute pädagogische Erfolge erzielt. Zu diesem Zweck ist auch in Österreich zum Schutz insbesondere schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen die Aufnahme von Handy am Steuer in das Vormerksystem dringend erforderlich, da die derzeitige geringe Strafandrohung im Zusammenspiel mit der sehr zurückhaltenden Kontrolle des Delikts sichtlich keinerlei präventive Wirkung entfaltet.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.