87/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 15.12.2006
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dolinschek, DI Klement, DI Missethon, Eder

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Errichtung der Koralmbahn

 

Am 15. Dezember 2004 haben die Republik Österreich – vertreten durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und den Bundesminister für Finanzen – sowie die Länder Steiermark und Kärnten – jeweils vertreten durch deren Landeshauptleute - den Vertrag über die Realisierung und Finanzierung der Eisenbahnstrecke Graz – Klagenfurt („Koralmbahn“) abgeschlossen. Diesem Vertrag sind die ehemaligen Österreichischen Bundesbahnen und die damalige Eisenbahn – Hochleistungsstrecken AG als Rechtsvorgänger der ÖBB – Infrastruktur Bau AG beigetreten.

 

Grundlage dieses Vertrages ist der „gemeinsame Wunsch der Vertragspartner, die Inbetriebnahme der Koralmbahn zum ehest möglichen Zeitpunkt anzustreben und die verkehrswirksame Durchbindung der Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt über den Koralmtunnel bis zum Jahre 2016 sicherzustellen sowie die vertragsgegenständlichen Maßnahmen bis zum Jahr 2018 fertig zu stellen.” Die Vertragspartner anerkannten sowohl die volkswirtschaftliche als auch die regionalwirtschaftliche Bedeutung dieses Vorhabens.

 

Im Hinblick auf die regionalwirtschaftliche Bedeutung dieses Vorhabens wurde weiter vereinbart, dass die beiden Länder Kärnten und Steiermark jeweils einen pauschalierten Baukostenzuschuss in der Höhe von € 140 Mio., welcher in den Jahren 2008 – 2025 in gleichen Jahresraten fällig wird, leisten.

 

Anzumerken ist, dass die Koralmbahn Graz – Klagenfurt als wesentlicher Bestandteil des Systems „Neue Südbahn“ anzusehen ist. Diesem Umstand wurde unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass von der Republik Österreich – vertreten durch Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, Vizekanzler Hubert Gorbach sowie Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser – am 8. März 2005 eine Absichtserklärung für die Realisierung und Finanzierung der Eisenbahnverbindung Gloggnitz – Raum Langenwang (Semmeringbasistunnel neu) unterzeichnet wurde, in welcher ausdrücklich das Bemühen hervorgestrichen wurde, auf der gesamten Strecke Wien – Graz – Klagenfurt zeitgleich einheitlich hohe Güterzuganhängelasten zu ermöglichen. Des Weiteren wurde in dieser Absichtserklärung nochmals festgehalten, dass bis längstens 2016 eine leistungsfähige Eisenbahnverbindung zwischen Graz und Klagenfurt zur Verfügung stehen soll.

 

Diese eindeutigen Bekenntnisse des Bundes zum Ausbau der Koralmbahn sind nach wie vor aufrecht und stellen für alle beteiligten Vertragspartner gültige, vertragliche Verpflichtungen dar.

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden ersucht, ebenso wie die anderen Vertragsparteien, auf Basis des Ministerratsvortrages vom

5. 12. 2006, alle notwendigen Schritte zu setzen und Voraussetzungen zu schaffen, um eine vertragskonforme Umsetzung des Projektes sicher zu stellen

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.