91/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 16.01.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ratifizierung des 12 Zusatzprotokolles zur EMRK

Das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK wurde am 4. November 2000 in Rom auf der Konferenz anlässlich des 50. Jahrestages der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zur Unterzeichnung vorgelegt und am 26. Juni 2000 vom Ministerkomitee des Europarates verabschiedet. 25 der zu diesem Zeitpunkt 41 Mitgliedsstaaten des Europarates inklusive Österreich haben das 12. Zusatzprotokoll schon am 4.11.2000 unterzeichnet.

Das 12. Zusatzprotokoll statuiert ein generelles und umfassendes Diskriminierungsverbot, das über das in Art. 14 der Menschenrechtskonvention hinausgeht. Das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK beschränkt sich nämlich nur auf Fälle von Diskriminierung bei der Inanspruchnahme des einen oder des anderen von der Konvention festgelegten Rechts.

Das 12. Zusatzprotokoll hebt diese Beschränkung auf. Es handelt es sich um einen allgemeinen Diskriminierungsschutz. Art. 1. Absatz 2 des 12. Zusatzprotokolls verbietet jegliche Diskriminierung durch die öffentliche Gewalt (einschließlich der Gerichte, des Gesetzgebers und der Verwaltung).

Verletzungen des Diskriminierungsverbots können vor den nationalen Gerichten und gegebenenfalls auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt werden.

Bisher haben bereits 14 Staaten das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert. Das 12. Zusatzprotokoll ist seit 1.4.2005 in Kraft. Österreich hat es noch immer nicht ratifiziert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat unverzüglich die notwendigen Vorlagen zur Ratifizierung des 12.  Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.