110/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 30.01.2007
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend jährliche Wertanpassung (Valorisierung) des Pflegegeldes
Seit 1996 wurde das Pflegegeld nur einmal um 2% valorisiert. Dadurch ist für die PflegegeldbezieherInnen ein massiver Verlust von ca. 18 % entstanden. Dies vor allem da Lohn- und Gehaltskosten für persönliche Assistenz gestiegen sind und auch ambulante Dienste ihre Stundensätze erhöht haben. Aufgrund dieser Tatsache können sich PflegegeldbezieherInnen mit ihrem Pflegegeld immer weniger Leistungen einkaufen.
Eine jährliche Anpassung zumindest in der Höhe der Inflationsrate ist daher dringend notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis 31.3.2007 sicherzustellen, dass das Pflegegeld rückwirkend mit 1.1.2007 zumindest um die Abgeltung der Inflationsrate angepasst wird. Diese Anpassung ist auch für die Jahre 2008, 2009 und 2010 gesetzlich sicherzustellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.