112/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 30.01.2007
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend jährlicher Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Im Regierungsprogramm für die XXIII Gesetzgebungsperiode ist auf Seite 123 unter anderem „Die Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft“ festgeschrieben.
Um die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft evaluieren und weiterentwickeln zu können, erscheint es sinnvoll, analog zum jährlichen Bericht der Volksanwaltschaft, auch einen jährlichen Bericht der Behindertenanwaltschaft dem National- und Bundesrat vorzulegen.
Der Bericht muss zumindest folgende Bereiche enthalten:
· Dem Berichtsteil über die Ressorts muss ein Grundrechtsteil beigefügt werden, der einen Wahrnehmungsbericht der Behindertenanwaltschaft auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält.
· Die legistischen Anregungen der Behindertenanwaltschaft sind im Bericht aufzulisten
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis 31.3.2007 eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der die jährliche Berichtspflicht der Behindertenanwaltschaft ab dem Jahr 2007 (analog der Volksanwaltschaft) sichergestellt wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.