116/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Ing. Hofer
und weiteren Abgeordneten

betreffend Schaffung der notwendigen, noch ausstehenden Strafbestimmungen für
die Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz
von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen

Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den
Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen ist
seit dem 5. Jänner 2007 in Geltung. Da Verordnungen des Rates unmittelbar in Ös-
terreich anwendbar sind, wurden Anfang Jänner nahezu alle Bestimmungen des
Tiertransportgesetzes-Straße zurückgedrängt und damit nicht mehr anwendbar.
Speziell betroffen davon sind die Strafbestimmungen, welche im § 16 Tiertransport-
gesetz-Straße geregelt sind.

Nun werden endlich, um das Leid und die Schmerzen der Tiere bei Tiertransporten
zu mindern, auf Ebene der Europäischen Union und somit für alle Mitgliedsstaaten
verpflichtend anzuwendende Regelungen beschlossen. Österreich steht jedoch wei-
ter im Abseits, denn was nützt die beste Regelung, wenn eine Nichtbeachtung sank-
tionslos bleibt? Ohne Strafbestimmungen wird die Vollziehung der Verordnung durch
die zuständigen Organe und Behörden konterkariert. Als dringendste und vorrangigs-
te Maßnahme ist die Schaffung einer derartigen Strafbestimmung im Bundesgesetz
über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG) unbedingt notwendig. Tra-
gisch ist nur, dass diese Problematik für das Bundesministerium für Gesundheit, Fa-
milie und Jugend mit ihrer Bundesministerin unerheblich scheint und somit die Schaf-
fung von solchen gesetzlichen Regelungen nicht mit der notwendigen Priorität verse-
hen werden.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem
Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Bundesgesetz über den Schutz der
Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), welcher entsprechende Strafbestimmungen für
die Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz
von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen beinhaltet,
zuzuleiten."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.