120/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

des Abgeordneten Mag. Dr. Graf
und anderer Abgeordneter.

betreffend Novellierung des Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaftsgesetzes 1998

Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 (HSG) in der geltenden Fassung weist nicht nur zahlreiche Mängel auf, die mit der aktuellen Novellierung nicht nur nicht behoben, sondern im Gegenteil noch verstärkt werden. Es entspricht auch keinesfalls den Erfordernissen und Bedürfnissen der Studierenden.

Genau vor 100 Jahren wurde in Österreich das allgemeine, geheime, gleiche und direkte Wahlrecht eingeführt.

Besonders bedenklich erscheint es daher, dass das derzeit geltende HSG nicht mit diesem, in der Verfassung verankerten Grundprinzip des geheimen, gleichen, unmittelbaren und direkten Wahlrechts vereinbar ist.

Ein echtes Mitspracherecht der Studierenden in ihren eigenen Belangen auf ihrer Universität wird durch das HSG nicht gewährleistet. Durch die Vielfalt von Universitäten an den verschiedenen Standorten und deren Spezialisierungen muss eine Stärkung der Universitätsvertretungen erfolgen.

Die Universitätsvertretung der jeweiligen Universität kennt am Besten die Bedürfnisse der Studenten auf der eigenen Universität und kann am effektivsten und schnellsten die Anliegen der Studierenden umsetzen. Die Wiedereinsetzung eines der vormaligen Hörerversammlung entsprechenden direktdemokratischen Instruments ist ebenfalls Gebot der Stunde.

Die Notwendigkeit einer ÖH - Bundesvertretung erscheint in Anbetracht der weitreichenden Autonomie der Universitäten insbesondere nach einer Verbesserung der Kompetenzen und Möglichkeiten der Universitätsvertretung nicht mehr als gegeben.

Ein Zusammenschluss von Vertretern der einzelnen Universitäten auf freiwilliger Basis soll nach dem Vorbild der freiwilligen Rektorenkonferenz dieser ein studentisches Gegenüber bilden. Eine Pflichtmitgliedschaft der Studierenden zur ÖH ist dadurch entbehrlich.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der den Erfordernissen und Bedürfnissen der Studierenden auf den österreichischen Universitäten unter gleichzeitiger Berücksichtigung des geheimen, gleichen, unmittelbaren und direkten Wahlrechts zu den Vertretungskörpern sowie der Stärkung der direktdemokratischen Instrumente entspricht.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft vorgeschlagen.