132/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Mindestversorgung mit Bioprodukten in öffentlichen Einrichtungen des Bundes

 

Die Außer-Haus-Verpflegung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Immerhin essen 2,9 Mio. ÖsterreicherInnen täglich außer Haus und rund 1,9 Mio. Österreicher/innen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung - in Schulen, Betriebskantinen, Krankenhäusern, Kindergärten, PensionistInnenheimen, Justizanstalten, Kasernen etc. Die öffentlichen Institutionen haben daher bei der Verpflegung großer Bevölkerungsanteile verstärkt eine gesundheitspolitische Verantwortung wahrzunehmen. 

 

Bio-Lebensmittel haben ihren Siegeszug längst auch in Kantinen und Großküchen angetreten. Dass "Bio in der Großküche" sowohl bei Tischgästen und Küchenpersonal beliebt als auch wirtschaftlich machbar ist, beweisen erfolgreiche Pilotprojekte der letzten Jahre (Zunahme des Einsatzes von Bioprodukten in Landes- und kommunalen Einrichtungen).

 

Produkte aus biologischem Anbau sind nicht nur gesund und wohlschmeckend, sie sparen auch gegenüber der konventionellen Landwirtschaft rund 60% CO2-Emissionen. Der Biolandbau verzichtet auf synthetische Mineral- und Düngemittel und betreibt somit aktiven Umweltschutz und vor allem Regionalförderung. Boden und Wasser werden geschont, Tier- und Pflanzenvielfalt wird gefördert.

 

Im Regierungsprogramm heißt es:

 

„Die Bundesregierung bekennt sich in allen Politikbereichen zur Nachhaltigkeit und richtet ihr Handeln nach ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten aus. Bei der Überarbeitung der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie und insbesondere deren Umsetzung sind vermehrt Akzente der öffentlichen Hand zu setzen.

·        Ökologisierung der öffentlichen Beschaffung

·        In der Bewusstseinsbildung werden Akzente mit Aktionen wie beispielsweise den nachhaltigen Wochen gesetzt

·        Für Großveranstaltungen wie der Fußball-Europameisterschaft EURO 2008 werden Nachhaltigkeitskonzepte erstellt.“



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, verbindliche Leitlinien für eine Ökologisierung des Beschaffungswesens im Vollziehungsbereich des Bundes zu verabschieden  und auch die Lebensmittelbeschaffung dahingehend zu ökologisieren, dass eine Mindestversorgung mit Bioprodukten in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes von zumindest 30 Prozent gewährleistet ist.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.