135/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten DI Karlheinz Klement, Harald Vilimsky, Ing. Norbert Hofer
und weiterer Abgeordneter

betreffend des Verbotes der „Grünen Gentechnik" zum Schutz der Verbraucher, Umwelt und Landwirtschaft

Der Anbau von genetisch veränderten Kulturpflanzen ist ethisch höchst umstritten. Durch die Einführung neuer technischer Methoden und die daraus entwickelten Produkte entstehen neue Abhängigkeiten. So werden sich bei Fortsetzung der jetzigen Entwicklung innerhalb der nächsten fünf bis höchstens zehn Jahre wesentliche Teile der weltweiten Nahrungsmittelversorgung in den Händen von nur vier global agierenden Großkonzernen befinden. Diese Firmen halten exklusive Patente auf Saatgut, ohne welches kein Bauer oder Landwirt der Welt säen und später ernten kann. Es handelt sich dabei allerdings nicht um gewöhnliches Saatgut, sondern um genmanipuliertes. Eine besondere Entwicklung ist das "Terminator - Saatgut". Es lässt nur eine Fruchtfolge zu. Danach begehen die Samen "Selbstmord" und sind als Saatgut nicht wieder verwendbar. Dieses Terminatorgen verhindert, dass die Samen der ursprünglichen Pflanze keimen können. Damit soll sichergestellt werden, dass Saatgut jedes Jahr neu erworben werden muss. Wird diese Entwicklung nicht aufgehalten, entsteht eine neue, bislang nicht für möglich gehaltene Form der Leibeigenschaft und führt in weiterer Folge zur Zerstörung der europäischen Kulturlandschaft, die über Jahrhunderte durch die landwirtschaftliche Bearbeitung kultiviert und geprägt wurde. Es ist bis zum heutigen Tage die Unbedenklichkeit bei der in Verkehrbringung von genetisch veränderten Kulturpflanzen nicht gegeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetz dem Nationalrat zuzuleiten, in dem „Grüne Gentechnik" zum Schutz der Verbraucher, Umwelt und Landwirtschaft verboten wird. Des Weiteren werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten für ein Verbot der „Grünen Gentechnik" einzusetzen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft vorgeschlagen.