154/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend europaweit geltende Bruttopreisauszeichungspflicht für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen

 

Das Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz 1992 (PrAG), BGBl. Nr 146/1992, geändert wurde, dehnt den Anwendungsbereich des Preisauszeichnungsgesetzes auf die bisher nicht erfassten Luftverkehrsunternehmen aus und führte somit für in- und ausländische Luftverkehrsunternehmen, die in Österreich Werbung für ihre Flugreisen machen, die Verpflichtung zur Bruttopreisauszeichnung nach § 9 Abs. 1 PrAG ein. Damit sollen irreführende Preiswerbungen und Lockvogelangebote in Österreich beseitigt werden.

 

Diese neue Bruttopreisauszeichnungspflicht unterstützt Konsumenten und Konsumentinnen bei rationalen, auf Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote beruhenden Buchungsentscheidungen und wurde in der XXII. GP von allen im Nationalrat vertretenden Parteien ausdrücklich begrüßt. Eine schnelle und leichte Vergleichbarkeit von Preisen und Leistungen ist Grundvoraussetzung für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb. Dies müsste auch im Interesse der Luftverkehrsunternehmen (Fluggesellschaften) sein.

 

Auf EU-Ebene bleibt jedoch weiterhin Regelungsbedarf. Werbepraktiken für Billigflüge, bei denen Flughafengebühren, Steuern, Zuschläge und sonstige Nebenkosten nicht angegeben werden, müssen gestoppt werden.

 

Auf EU-Ebene wurde bereits am 24. Juli 2006 ein Verordnungsvorschlag über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

(Doc. 12829/06) vorgestellt, in dem die in der Gemeinschaft tätigen Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden sollten, „der Öffentlichkeit umfassende Informationen über ihre Flugpreise“ einschließlich aller anwendbaren Steuern, Gebühren und Entgelte „und Frachtraten und die damit verbundenen Tarifbedingungen“ zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich wird bei entsprechenden Ratsarbeitsgruppen die Unterstützung der Erarbeitung einer der vorbildhaften österreichischen Regelung vergleichbaren Regelung auf Gemeinschaftsebene angeregt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Nationalrat begrüßt es, dass die zuständigen Bundesminister  bereits auf Kommissionsebene für eine EU-weite Regelung eingetreten sind. Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, sich weiterhin dafür einzusetzen, eine klare europaweit geltende Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen zu unterstützen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Konsumentenschutzausschuss