176/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 29.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Lunacek, Zwerschitz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Wiederaufnahme der Gespräche zwischen China und Tibet

 

 

Aus Sicht der chinesischen Regierung ist Tibet seit mehreren hundert Jahren ein fester Bestandteil Chinas. Die tibetische Exilregierung vertritt dagegen die Auffassung, dass Tibet zum Zeitpunkt der Invasion durch die Volksbefreiungsarmee ein unabhängiger Staat gewesen sei und die militärische Invasion sowie die andauernde Besetzung ein Verstoß gegen internationales Recht und das Recht auf Selbstbestimmung darstellen würden.

 

Am 21. September 1987 machte der Dalai Lama einen Vorschlag zur Annäherung an China in Form eines Fünf-Punkte-Friedensplans. Ein Punkt sah die Aufnahme ernsthafter Verhandlungen über den künftigen Status Tibets sowie über die Beziehungen zwischen dem tibetischen und dem chinesischen Volk vor. Dabei wurde nicht die Unabhängigkeit Tibets sondern eine Autonomie-Lösung im Rahmen der chinesischen Verfassung angestrebt (diese Haltung wurde seither immer wieder betont). Die chinesische Regierung wies diesen Plan zurück.

 

Die chinesisch-tibetischen Gespräche kamen im August 1993 zum Erliegen und wurden erst im September 2002 wieder aufgenommen. Seitdem haben fünf Runden des Dialogs zwischen der Regierung der Volksrepublik China und Gesandten des Dalai Lama stattgefunden.

 

In wesentlichen Angelegenheiten bestehen weiterhin Differenzen. Insbesondere ist es den beiden Seiten bisher nicht gelungen, zu einer gemeinsamen Haltung zu der historischen Beziehung zwischen Tibet und China zu kommen.

 

Da das letzte chinesisch-tibetische Treffen bereits im Frühjahr 2006 in der chinesischen Botschaft in Bern abgehalten wurde, wird ersucht, dass diese Gespräche fortgesetzt werden, um möglichst bald zu einer friedlichen Lösung des Tibetproblems zu kommen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, und insbesondere die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich in ihren Kontakten mit chinesischen und tibetischen VertreterInnen, mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie innerhalb der EU dafür einzusetzen, dass

 

1.   trotz bestehender Differenzen in bestimmten wesentlichen Angelegenheiten der chinesisch-tibetische Dialog ohne Vorbedingungen wieder aufgenommen und fortgesetzt wird, und zwar in einer in die Zukunft gerichteten Weise, die pragmatische Lösungen ermöglicht, welche mit der territorialen Integrität Chinas in Einklang stehen und den Erwartungen des tibetischen Volkes Rechnung tragen;

2.   die von der Regierung der Volksrepublik China verabschiedeten Gesetze und Regelungen bezüglich einer regionalen ethnischen Autonomie positiv bewertet werden, doch sollten diese bestehenden Gesetze von der Volksrepublik China tatsächlich auch in die Tat umgesetzt werden,

3.   der Rat, die Kommission und Österreich wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten die Intensivierung des Dialogs tatkräftig unterstützen und dafür eintreten, dass auf EU-Ebene – in Konsultation mit beiden Seiten – geprüft wird, welche weiteren Beiträge die Union leisten kann, um eine Verhandlungslösung für Tibet zu begünstigen (etwa durch die Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Tibet);

4.   die EU-Kommission das Thema Tibet und die Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen beiden Seiten im Zuge der Verhandlungen über das neue Partnerschafts- und Kooperations-Rahmenabkommen EU-China zur Sprache bringt und den Mitgliedstaaten über die weitere Entwicklung des Dialogs zwischen der Regierung der Volksrepublik China und Gesandten des Dalai Lama im Jahr 2007 und danach Bericht erstattet;

5.   gemeinsam mit allen anderen Drittstaaten gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um den Dialog zwischen der Regierung der Volksrepublik China und dem Dalai Lama zu erleichtern.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.