183/A XXIII. GP

Eingebracht am 29.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Haubner, Dolinschek und
Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Einkommensteuergesetz (EstG), BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 3/2007, wird wie folgt geändert:

1.  § 35 (3) lautet:

„§ 35 (3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der                             ein Freibetrag von

Erwerbsfähigkeit von                                            Euro

25% bis 34%                                                    „90“

35% bis 44%                                                  „119“

45% bis 54%                                                  „292“

55% bis 64%                                                  „353“

65% bis 74%                                                  „436“

75% bis 84%                                                  „522“

85% bis 94%                                                  „608“

ab 95%                                                           „871“


Begründung:

In den letzten Jahren wurden im Zuge von Steuerentlastungen das amtliche Kilometergeld als auch das Pendlerpauschale erhöht um die gestiegenen Kfz- Kosten zumindest teilweise auszugleichen.

Hingegen wurde der Pauschalbetrag für außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen seit vielen Jahren im Einkommensteuergesetz nicht erhöht. Dies obwohl Menschen mit Behinderungen laufend Leistungen finanzieren müssen und praktisch alle anderen Sozialleistungen des Bundes jährlich nach dem Vorbild der Pensionsanpassung valorisiert werden.

Es ist daher mehr als gerechtfertigt, die Pauschalbeträge um 20 Prozent zu erhöhen, um die in der Vergangenheit angesammelten Wertverluste zumindest teilweise auszugleichen.

Diese Erhöhung des Pauschalbetrages wird die Position der Menschen mit Behinderungen im Sinne der Führung eines selbstbestimmten, bedürfnisorientierten Lebens verbessern.

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 soll die beabsichtigte Erhöhung für das Jahr 2007 erfolgen.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.