183/A XXIII. GP
Eingebracht am 29.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Mag. Darmann, Haubner, Dolinschek und
Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Einkommensteuergesetz (EstG), BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 3/2007, wird wie folgt geändert:
1. § 35 (3) lautet:
„§ 35 (3) Es wird jährlich gewährt
bei einer Minderung der ein Freibetrag von
Erwerbsfähigkeit von Euro
25% bis 34% „90“
35% bis 44% „119“
45% bis 54% „292“
55% bis 64% „353“
65% bis 74% „436“
75% bis 84% „522“
85% bis 94% „608“
ab 95% „871“
Begründung:
In den letzten Jahren wurden im Zuge von Steuerentlastungen das amtliche Kilometergeld als auch das Pendlerpauschale erhöht um die gestiegenen Kfz- Kosten zumindest teilweise auszugleichen.
Hingegen wurde der Pauschalbetrag für außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen seit vielen Jahren im Einkommensteuergesetz nicht erhöht. Dies obwohl Menschen mit Behinderungen laufend Leistungen finanzieren müssen und praktisch alle anderen Sozialleistungen des Bundes jährlich nach dem Vorbild der Pensionsanpassung valorisiert werden.
Es ist daher mehr als gerechtfertigt, die Pauschalbeträge um 20 Prozent zu erhöhen, um die in der Vergangenheit angesammelten Wertverluste zumindest teilweise auszugleichen.
Diese Erhöhung des Pauschalbetrages wird die Position der Menschen mit Behinderungen im Sinne der Führung eines selbstbestimmten, bedürfnisorientierten Lebens verbessern.
Mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 soll die beabsichtigte Erhöhung für das Jahr 2007 erfolgen.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.