189/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 30.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Gemäß § 26 NRGO
der Abgeordneten Rosenkranz,
Dr. Belakowitsch-Jenewein, DI Klement
und weiterer Abgeordneter
betreffend
Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für einen
Elternteil auf 36 Monate
Im
§ 5 Kinderbetreuungsgeldgesetz wird die Anspruchsdauer des Kindergeldbezu-
ges geregelt. Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes steht einem Elternteil
längs-
tens bis zur
Vollendung des 30. Lebensmonats zu. Nimmt auch der zweite Elternteil
Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, so verlängert sich die Anspruchsdauer
über die
Vollendung des 30. Lebensmonats hinaus
um jenen Zeitraum, den der zweite Eltern-
teil Kinderbetreuungsgeld beansprucht, höchstens jedoch bis zur Vollendung
des 36.
Lebensmonates des Kindes. Damit sollte vor
allem Vätern ein Anreiz geboten wer-
den, sich vermehrt um die Kindererziehung zu kümmern.
Abgesehen
davon, dass Österreichs Familien in dieser Frage nicht durch die Politik
bevormundet werden sollten, zeigt die
aktuelle Kinderbetreuungsgeld-Statistik (Feb-
ruar 2007) des Bundesministeriums für
Gesundheit Familie und Jugend, dass der,
durch diese Regelung erwünschte,
Lenkungseffekt aus verschiedenen Gründen in
der Bevölkerung nicht greift. Zeigt doch die Statistik, dass die
Zahl der Kinderbetreu-
ungsgeld-beziehenden Männer vom
Zeitraum 25.-30. Lebensmonat (LM) zum Zeit-
raum 30.-36. LM von 1.073 auf
lediglich 2.842 ansteigt. Die Zahl der Kinderbetreu-
ungsgeld-beziehenden Frauen sinkt jedoch von 30.290 auf 4.814.
Mit der Abschaffung der
Teilungsregelung der Kinderbetreuung würden unsere Fami-
lien bis zum Eintritt des Kindes in den
Kindergarten das Kinderbetreuungsgeld be-
ziehen. Betroffen davon ist bei Mehrkindfamilien in den meisten Fällen nur
der Kin-
derbetreuungsgeldbezug für das jüngste Kind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen, welche das Kinderbetreuungsgeldgesetz dahingehend ändert, dass
die
Anspruchsdauer des
Kinderbetreuungsgeldes für einen Elternteil auf 36 Monate ver-
längert wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.