189/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 NRGO

der Abgeordneten Rosenkranz, Dr. Belakowitsch-Jenewein, DI Klement
und weiterer Abgeordneter

betreffend Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für einen
Elternteil auf 36 Monate

Im § 5 Kinderbetreuungsgeldgesetz wird die Anspruchsdauer des Kindergeldbezu-
ges geregelt. Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes steht einem Elternteil längs-
tens bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats zu. Nimmt auch der zweite Elternteil
Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, so verlängert sich die Anspruchsdauer über die
Vollendung des 30. Lebensmonats hinaus um jenen Zeitraum, den der zweite Eltern-
teil Kinderbetreuungsgeld beansprucht, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 36.
Lebensmonates des Kindes. Damit sollte vor allem Vätern ein Anreiz geboten wer-
den, sich vermehrt um die Kindererziehung zu kümmern.

Abgesehen davon, dass Österreichs Familien in dieser Frage nicht durch die Politik
bevormundet werden sollten, zeigt die aktuelle Kinderbetreuungsgeld-Statistik (Feb-
ruar 2007) des Bundesministeriums für Gesundheit Familie und Jugend, dass der,
durch diese Regelung erwünschte, Lenkungseffekt aus verschiedenen Gründen in
der Bevölkerung nicht greift. Zeigt doch die Statistik, dass die Zahl der Kinderbetreu-
ungsgeld-beziehenden Männer vom Zeitraum 25.-30. Lebensmonat (LM) zum Zeit-
raum 30.-36. LM von 1.073 auf lediglich 2.842 ansteigt. Die Zahl der Kinderbetreu-
ungsgeld-beziehenden Frauen sinkt jedoch von 30.290 auf 4.814.

Mit der Abschaffung der Teilungsregelung der Kinderbetreuung würden unsere Fami-
lien bis zum Eintritt des Kindes in den Kindergarten das Kinderbetreuungsgeld be-
ziehen. Betroffen davon ist bei Mehrkindfamilien in den meisten Fällen nur der Kin-
derbetreuungsgeldbezug für das jüngste Kind.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen, welche das Kinderbetreuungsgeldgesetz dahingehend ändert, dass die
Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für einen Elternteil auf 36 Monate ver-
längert wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.