193/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 25.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr.Huainigg

und GenossInnen

betreffend Ausweitung der Integration von Jugendlichen mit sonderpädagogischem

Förderbedarf nach der 8. Schulstufe

Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist bis zur 8. Schulstufe
im Regelschulwesen verankert. Im Anschluß an die Pflichtschule wurden bisher rund 2.800
Lehrverträge auf Basis der integrativen Berufsausbildung abgeschlossen. Dies zeigt, wie groß
der Bedarf an weiterführenden Angeboten ist. Vor allem an den berufsbildenden Schulen gibt
es dafür gute Ansatzmöglichkeiten, wie viele Schulversuche gezeigt haben.

Im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP wird eine Bildungsgarantie für alle Jugendlichen
bis zum 18. Lebensjahr abgegeben. Ziel ist es, den Anteil der Jugendlichen ohne
Berufsausbildung oder Schulabschluss zu senken und die Jugendbeschäftigung durch die
Möglichkeit des Besuchs einer weiterführenden Schule, eines Ausbildungsprogramms oder
den Erhalt eines Lehrplatzes zu sichern.

Im Kapitel „Integration" des Koalitionsabkommens ist festgelegt, dass die Möglichkeiten der
Intergration nach der 8. Schulstufe verwirklicht werden sollen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, dem Nationalrat
Gesetzesentwürfe vorzulegen, die die Integration von Jugendlichen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf nach der 8. Schulstufe vorsehen. Ziel ist dabei die
Übernahme der seit über 10 Jahren mit positiven Ergebnissen durchgeführten


Schulversuche zur Integration in den Polytechnischen- und in den Berufsbildenden
mittleren Schulen in das Regelschulwesen sowie verbesserte Regelungen für Schulversuche
an den höheren Schulen".

Es wird ersucht, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen.