206/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.04.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen, Ridi Steibl, Mag.a Andrea Kuntzl, Silvia Fuhrmann

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Prävention gegen Alkoholkonsum von Kindern und  Jugendlichen bzw. Komatrinken

 

 

„Binge-Drinking“ – ein Trinkverhalten, bei dem mehr als fünf alkoholische Getränke hintereinander getrunken werden- oder „Komatrinken“ ist ein Phänomen bei Jugendlichen, das vor allem in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen häufig praktiziert wird und Anlass zu Besorgnis gibt. Erschreckend ist auch die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche heutzutage immer früher Alkohol zu trinken beginnen. Laut einer Studie des „Fonds Gesundes Österreich“ werden die Alkohol-Konsumenten immer jünger. Erste Erfahrungen mit Alkohol sammeln Kinder demnach schon mit elf Jahren, knapp 10% der 13-Jährigen haben schon mehr als 40 Mal Alkohol getrunken. Einer aktuellen Eurobarometer-Untersuchung (14. März 2007) zufolge trinkt jeder zehnte Europäer gewöhnlich fünf oder mehr Gläser auf einmal; 19 % der 15- bis 24-Jährigen betrinken sich bis zur Besinnungslosigkeit, wenn sie Alkohol konsumieren.

 

„Das Komatrinken unter Jugendlichen wird auch in Österreich zunehmend langsam zu einem Volkssport. Bereits 27 % der männlichen Jugendlichen und 10% Prozent der weiblichen Jugendlichen bejahten in einer Umfrage des Gesundheitsministeriums den Satz ‚Trinkst du manchmal innerhalb kürzester Zeit absichtlich so viel, dass du fast umfällst?’ Und die Tendenz ist laut Fachleuten steigend“ berichtet die APA am 20. Feber 2007 (APA027).

 

 

Komatrinken findet sehr häufig auf sog. „Flatrate-Partys“ (unbeschränkter Alkohol um einen Pauschalbetrag) statt, was  mittlerweile auch einigen Jugendanwaltschaften Sorge bereitet. Auch der Umstand, dass in Lokalen nicht-alkoholische Getränke um einiges teurer als alkoholische Getränke sind, trägt nicht zur Entschärfung des Problems Komatrinken bei. Hier wäre auf die Gastronomie einzuwirken, im Sinne einer Mitverantwortung für unsere Jugendlichen nicht-alkoholische Getränke zu moderaten Preisen anzubieten und auf Flatrate-Partys zu verzichten.

 

Es ist zu bezweifeln, dass Verbote oder Strafen für die Jugendlichen oder deren Eltern das gesellschaftliche Problem des übermäßigen Alkoholkonsums bzw. des Komatrinkens wirklich zu lösen vermögen.

Einen ganz wichtigen Ansatz, um dem gesellschaftlich vielfach bagatellisierten Alkoholkonsum wirksam begegnen zu können, stellt eine konsequente Aufklärungsarbeit unter den Kindern bzw. Jugendlichen dar. Darüber hinaus wären verstärkte Kontrollen der Alkohol-Abgabe an Kinder und Jugendliche in Handel und Gastronomie als flankierende Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholkonsums bzw. des Komatrinkens überaus sinnvoll. Auch Industrie und Handel sind gefordert, ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und jungen Menschen bezüglich ihrer Werbe- und Marketingstrategien für Alkohol nachzukommen. Bund und Länder sollten verstärkt darauf achten, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten und durch die zuständigen Behörden auch effektiv kontrolliert werden. Nicht zuletzt erscheint eine Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen der Länder in den wesentlichen Punkten dringend erforderlich.

 

Prävention ist auch eine Maßnahme, die auf EU-Ebene empfohlen wird. Die EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden vom 24. Oktober 2006 (KOM(2006) 625 endg) empfiehlt: „Interventionen und Aufklärungsprogramme erhöhen nachweislich die Fähigkeit junger Menschen und ihrer Eltern, mit Alkoholproblemen und Risikoverhalten besser umzugehen. Diese Interventionen könnten sowohl Risiko- als auch Schutzfaktoren einbeziehen, um eine wirksame Verhaltensänderung bei Kindern und Heranwachsenden herbeizuführen. Sie könnten in Schulen und anderen geeigneten Umfeldern durchgeführt werden. Damit sie wirksamer sind, sollten sowohl junge Menschen als auch alle anderen einschlägigen Beteiligten aktiv darin eingebunden werden. (Ziele 1, 2, 4, 6-9)“

 

 

Angesichts der europaweit laufenden Anti-Rauch-Kampagnen wäre es wünschenswert, dass auch für die mit der Droge Alkohol zusammenhängenden Probleme deutlich mehr gesellschaftliche Sensibilität geschaffen wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht,

 

-         ihre Aktivitäten zur Prävention und Eindämmung des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen engagiert fortzuführen

 

-         eine österreichweite Aufklärungskampagne für Kinder und spezielle Programme für Jugendliche zu initiieren, um über die Gefahren und Risken von Alkoholkonsum und Komatrinken zu informieren und zu sensibilisieren sowie

 

-         in Gesprächen mit der Wirtschaft geeignete Möglichkeiten zum Verzicht von Flatrate-Partys seitens der Gastronomie und der Veranstalter zu prüfen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Familienausschuss zuzuweisen.