210/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 03.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
entschliessungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner
und Kollegen
betreffend Unabhängigkeit für den Verein für Konsumenteninformation
Konsumentenschutz ist eine Querschnittsmaterie und spielt in nahezu alle Lebensbereiche hinein. Wirksamer Verbraucherschutz besteht daher – auch legistisch – in einem nachdrücklichen Einfordern der Konsumenteninteressen in zahlreichen „fremden“ Zuständigkeiten. Für eine erfolgreiche Konsumentenvertretung ist daher Unabhängigkeit von Fremdinteressen eine ganz wesentliche Voraussetzungen. Dies zeigt sich oft auch durch „blinde Flecken“ bei der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen durch Sozialpartnerorganisationen.
Die Finanzierung des VKI ist dadurch gekennzeichnet, dass ursprünglich die gleich hohen Finanzierungsanteile der Sozialpartner (Bundesarbeitskammer, Wirtschaftskammer Österreichs, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Landwirtschaftskammern) vom Bund nahezu verdoppelt wurden. Dieser Zustand war Ende der Achzigerjahre noch stabil. Dann wurde sukzessive der Beitrag von BAK und WKÖ erhöht. Der Beitrag der LWK ist sukzessive fast weggefallen. Auffällig ist aber auch, dass die BAK für 2007 entgegen der prognostizierten 407.000 Euro nun 600.000 Euro bezahlt und damit den Wegfall des Beitrags des ÖGB (131.000 Euro weniger als 2005) ausgleicht. Im Vergleich stellt sich die Situation wie folgt dar (Beträge gerundet auf 1.000 Euro):
|
1995 |
2000 |
2005 |
2006 |
2007 |
Bund |
1,600.000 |
1,700.000 |
1,600.000 |
1,600.000 |
1,700.000 |
BAK |
668.000 |
805.000 |
407.000 |
407.000 |
600.000 |
WKÖ |
443.000 |
426.000 |
334.000 |
300.000 |
271.000 |
ÖGB |
414.000 |
432.000 |
232.000 |
132.000 |
1.000 |
LWK |
123.000 |
57.000 |
52.000 |
10.000 |
10.000 |
Festzuhalten ist: Der Anteil des Bundes ist von weniger als der Hälfte auf 66 % gestiegen, der Anteil der BAK ist von einem Maximalstand von 25 % auf 17 % gesunken (wenn man unterstellt, dass die Übernahme des Beitrags des ÖGB nur für das Jahr 2007 schlagend wird). Der Anteil der WKÖ ist über die Jahre von 12 % auf 10 % gesunken, der von ÖGB und LWK weggefallen. Dennoch bestimmen die Sozialpartner im VKI laufend mit und beeinträchtigen den VKI auch in seiner Tätigkeit durch vielfach geforderte Rücksichtnahmen auf die Eigeninteressen der Interessenvertretungen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Verein für Konsumenteninformation bis Ende 2007 zu einer unabhängigen zentralen Interessenvertretung der Verbraucher umgestaltet wird, deren Finanzierung durch einen gesetzlich geregelten Bundeszuschuss oder durch ein ausreichendes Stiftungskapital der bisherigen Vereinsmitglieder sichergestellt wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss vorgeschlagen.
Wien, am 3. Mai 2007