215/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.05.2007
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend Stärkung der Familien durch steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

 

Die Gleichstellung von Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nicht nur gesellschaftlich notwendig, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Aus diesen Gründen ist es Aufgabe der Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine deutliche Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.  Damit würde auch eine Entschärfung der demografischen Entwicklung erreicht und gleichzeitig eine Stärkung des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ermöglicht werden. Um diese Ziel zu erreichen, sind folgende zwei Modelle geeignet: Entlastung der Familie von den Kinderbetreuungskosten je nach Familiensituation durch steuerliche Absetzbarkeit der tatsächlich entstehenden Betreuungskosten oder durch einen Betreuungsscheck für alle Eltern, die sich mit Hilfe des Schecks die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Betreuungsleistung am freien Markt einkaufen können und die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld. Durch diese familien- und frauenfreundlichen Maßnahmen könnte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Österreich optimiert und die Lebensqualität für Frauen, Männer und Kinder gesteigert werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Modell zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bzw. zur Einführung eines Betreuungschecks  zu erstellen und dieses dem Nationalrat rechtzeitig zuzuleiten, sodass die Umsetzung mit 01.01.2008 erfolgen kann. Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht, bei der von ihr angekündigten Novelle zur Reformierung des Kinderbetreuungsgeldes, die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld vorzusehen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss beantragt.

 

 

Wien, am 03.05.2007