218/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Scheibner

und Kollegen

 
betreffend die Durchführung einer Steuerreform im Jahr 2008 mit dem Ziel einer Entlastung des Mittelstandes

 

Das für das Jahr 2007 erwartete Wirtschaftswachstum von 2,9 – 3,0% bestätigt die nach wie vor gute Konjunkturlage der österreichischen Volkswirtschaft. Mit 3,2 Prozent hatte die österreichische Wirtschaft 2006 das höchste Wachstum seit 2000 verzeichnet. Auch das weitere Absinken der Arbeitslosenquote (nach Eurostat) von 4,7% in 2006 auf heuer 4,2 und 4,1% im Jahr 2008 zeugt von dieser positiven Entwicklung der Österreichischen Wirtschaft.

Grund für die anhaltend gute Konjunkturentwicklung sind laut Wirtschaftsforschern vor allem starke Investitionen und ein reger Konsum was wiederum die Folge der 2004/05 umgesetzten Steuerreform ist, welche sich nun voll auswirkt.

Für das Jahr 2008 wird von einem Wachstum von 2,6% ausgegangen was auf eine geringe Verlangsamung der Konjunkturentwicklung hindeutet.

 

Trotz dieser hervorragenden Ausgangslage wird der Zuwachs der Realeinkommen  relativ bescheiden ausfallen. Dies ist bereits auf die Auswirkungen der zusätzlichen Steuerlasten der Bundesregierung zurückzuführen. Das Wifo geht von Zuwächsen um 0,9 Prozent heuer und 0,7 Prozent 2008 aus. Ein halbes Prozent davon wird durch zusätzliche Steuerlasten aufgefressen - bleibt für die Arbeitnehmer in der Börse real netto nur 0,4 Prozent mehr Lohn heuer und 0,2 Prozent 2008.

 

Die Eckpunkte zum Doppelbudget zeigen für heuer ein gesamtstaatliches Defizit (inklusive Länder, Gemeinden und Sozialversicherung) von 0,91 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, das 2008 auf 0,73 Prozent sinken soll.

Dies ist aber angesichts des starken Wirtschaftswachstums und des bereits seinen Zenit überschrittenen Konjunkturzyklus nicht über zu bewerten. Oder wie es Wifo und IHS bezeichnen: dieses österreichische Defizit stellt einen "Sündenfall" wider eines wie im Regierungsprogramm vorgenommenen „ausgeglichenen Haushalt über den Konjunkturzyklus“ dar und hätte "bei entsprechender Sparsamkeit" noch geringer ausfallen können. Auch die angedachte Steuerreform wird trotz dieser (in der 23.GP nicht wiederkehrenden) optimalen Ausgangslage nicht vorgezogen und die Chance einer derzeit möglichen strukturellen Staats- und Verwaltungsreform wird fahrlässig ungenutzt gelassen.

 

Der Bund alleine betrachtet rechnet 2007 mit Einnahmen von 65,7 und Ausgaben

von 69,6 Mrd. Euro und kommt auf ein Defizit von 1,3 Prozent des

Bruttoinlandsproduktes (3,9 Mrd. Euro). Im Jahr 2008 steigen die

Einnahmen (+1,2 Mrd. €) gegenüber den Ausgaben (+300 Mio. €) überproportional stark an (auf 66,9 bzw. 69,9 Mrd. Euro), das Defizit sinkt auf 1,2 Prozent des BIP (drei Mrd. Euro).

Dies ist keine Ausgabenseitige sondern eine Einnahmenseitige (Sozialversicherungsbeiträgen, Mineralölsteuer, Gebührenerhöhungen) Budgetkonsolidierung!

 
Zusammenfassend ist fest zu halten, daß unter den aktuellen konjunkturellen Gegebenheiten sowie den stark steigenden Einahmen des Bundes im Jahr 2008 eine Steuerreform mit dem Ziel einer Entlastung des Mittelstandes nach folgendem Steuermodell vor zu nehmen ist:

 

„Damit sich Leistung wieder lohnt, Entlastung des Mittelstandes!“

 

Seit 1988 wird in Österreich versucht das Steuersystem zu reformieren bzw. zu modernisieren mit dem Ziel, die im internationalen Vergleich relativ hohe Abgabenquote zu senken. Es sollte dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft gestärkt werden, gleichzeitig sollten aber auch mittel- und langfristige Wachstums- und Arbeitsplatzschaffungseffekte erzielt werden. Weitere Zielsetzungen waren, dass Familien und Kleinstverdiener spürbar entlastet bzw. begünstigt werden.

 

Bei den ersten beiden größeren Steuerreformen 1988 und 1993/1994 wurden der einheitliche Körperschaftsteuersatz mit 30 % sowie die Kapitalertragsteuer mit 10 % und 25 % eingeführt. Des weiteren wurden die Vermögens- und Gewerbesteuer abgeschafft, die Möglichkeit der Gründung von Privatstiftungen geschaffen und der maximale Einkommensteuersatz von 62 % auf 50 % abgesenkt.

 

Mit den Steuerreformen 2004/2005 wurden nunmehr der Körperschaftsteuersatz von 34 % auf 25 % gesenkt, die Gruppenbesteuerung für Kapitalgesellschaften eingeführt und teilweise die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen, die nicht der  Körperschaftsteuer unterliegen, nicht entnommene Gewinne mit dem halben Einkommensteuersatz besteuern können.

 

Durch diese Reformen wurden vor allem die Bezieher von Kapitaleinkünften sowie Kapitalgesellschaften und Konzerne, sowie Kleinstverdiener und Familien begünstigt. Die Begünstigungen für den Mittelstand hielten sich in Grenzen, da der Einkommensteuersatz mit 50 % international (USA 41,6 %; Deutschland 47,5 %; EU (15) 47,8 %; Slowakei 19 %; Tschechien 32 % usw.) betrachtet nach wie vor im oberen Bereich angesiedelt ist und die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen nicht für alle Unternehmen (Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Freiberufler) anwendbar ist.

 

„Warum eine strukturelle Steuersenkungs-Reform „Flat-Tax“ zur entlastung des Mittelstandes notwendig ist!“

 

§                     Die mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Reformschritte im Einkommen- und Körperschaftssteuerrecht waren erst der Anfang weit reichender Reformen. Die tariflichen Veränderungen und der Wegfall des Allgemeinen Absetzbetrages, sind ein erster Schritt in Richtung flachere und einfachere Steuerermittlung. Jetzt sind tiefgreifendere, strukturelle Reformen grundlegender Art, insbesondere der Bemessungsgrundlagen gefordert.

 

§                     Volkswirtschaftliche Impulse können nur von klaren, übersichtlichen und schlanken Steuergesetzen ausgehen. Die nächste Steuerreform muss daher eine Reform an den Strukturen und am Tarif sein. Komplizierte Steuergesetze werden vom Bürger nicht verstanden, gemieden und reizen zur Hinterziehung. Andererseits werden volkswirtschaftlich gewollte und wertvolle Begünstigungen nicht in Anspruch genommen.

 

§         Neue volkswirtschaftliche Verhältnisse in der EU und die Globalisierung fordern Maßnahmen zur internationalen Steuerkonkurrenzierung. Die neuen Mitgliedsländer setzen auf das Flat-Tax Modell.

 

§                     Niedrigere Steuersätze vermeiden Umgehungshandlungen. Hohe Steuersätze hingegen reizen zur Aufsplitterung  und bloßen Teilerfassung der Bemessungsgrundlage, zur Aufschiebung der Steuerlast und fordern Hinterziehungstatbestände heraus. Hohe Steuersätze sind Inflationstreiber.

 

§                     Unterschiedliche Steuersätze für einzelne Einkunftsarten verlocken zum Wechsel in eine steuerbegünstigte Rechtsformen. Ein steuerlich motivierter Wechsel in eine andere Rechtsform hebt nicht die Wirtschaftlichkeit sondern die Bürokratie und verursacht Kosten.

 

§                     Gesetze und Richtlinien sind übersichtlich  zu gestalten und auf die praktische Handhabung abzustellen. Dies gilt auch für die Gesetzessprache, die Steuerfestsetzung, die Steuereinforderung und die Erkenntnis der Rechtssprechung. (300 Mio. € zuviel bezahlte Steuern pro Jahr)

 

§                     Nur über die Ausgabendisziplin einer konsequenten Haushaltspolitik werden die Einsparungseffekte von ca. 2 Mrd. € über die Verwaltungsreform zu erzielen sein.

 

§                     Die Kleinverdiener und Familienerhalter wurden spürbar entlastet. Der Mittelstand d.h. die Klein- und Mittelbetriebe sowie Leistungsbezieher konnten kaum profitieren. 

 

§                     Hinzu kommt noch, dass z.B. durch die Schaffung der Privatstiftung bzw. Einführung des 25%igen Kapitalertragsteuersatzes, der sich bei den Privatstiftungen noch um 50 % auf 12,5 % halbiert, optimale Steuerbedingungen für jene geschaffen wurden, die zu den so genannten „Reichen“ zählen, weil sie über umfangreiche Kapitaleinkünfte verfügen und diese in Österreich günstiger besteuert werden als in so manchen Nachbarstaaten wie z.B. Deutschland, Schweiz.

 

Zielsetzung:

 

§         Ziel ist es, ein einfaches und gerechtes, verlässliches und Vertrauen schaffendes, verständliches und anwenderfreundliches, dauerhaftes und planungssicheres EU-kompatibles Struktur- und Tarifsystem zu schaffen.

 

§                     Es geht nicht darum, Bürokratiehürden aufzubauen, sondern eine gerechte, das heißt einheitliche Besteuerung zu gewährleisten. Keine Sammelgesetzte und Schachtelgesetzte.

 

§                    Es geht nicht darum, Ausnahmen zuzulassen, sondern diese gegen niedrigere Steuersätze abzutauschen.

 

1. Flat-Tax:

 

Wir halten es für notwendig, dass den Menschen und den Betrieben netto mehr in der Kassa bleibt! So sorgen wir dafür, dass sich Leistung wieder lohnt, stärken die Kaufkraft der Bürger und sorgen für Investitions- und Innovationskraft der Wirtschaft. Grundlegend gilt für unsere Steuerpolitik ein ausgeglichener Haushalt über den Konjunkturzyklus, geringe Defizitduldung für Arbeitsplatz schaffende Wachstumsinvestitionen des Staates und restriktive Einsparungen in der Bürokratie. Senkung der Steuer- und Abgabenquote bis 2010 auf 38% um gegenüber den europäischen Mitbewerberländern, als Wirtschafts- und Arbeitsstandort konkurrenzfähig zu bleiben.

 

§         Verschiebung der betragsmäßigen Anwendungsgrenze beim Einkommensteuertarif: Aus unserer Sicht wäre es zweckmäßig die monatliche Betragsgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz zur Anwendung kommt, von € 4.250,-- auf zumindest € 7.000,-- erhöhen, somit kommt der Spitzensteuersatz erst ab einem Jahreseinkommen von € 84.000,-- zur Anwendung (bisher 51.000). Anstelle der beiden mittleren Steuersätze (23 % bzw. 33,5 %) soll nur mehr ein Steuersatz Anwendung finden. So könnte es in Zukunft bei der Einkommensteuer anstelle der bisherigen drei Steuersätze nur mehr zwei Steuersätze geben, wobei gleichzeitig die Anwendbarkeit des Spitzensteuersatzes betragsmäßig nach oben verschoben werden sollte (€ 84.000,--). Mit dieser Maßnahme nähern wir uns auch bei den unselbständigen Einkünften dem Flat-Tax-Modell.

 

2. Einheitliche Unternehmensbesteuerung:

 

Der Mittelstand als Rückgrad der Wirtschaft muss wieder Motor des Wachstums werden. Mit den Konjunktur- und Wachstumspaketen wurden bereits wirksame Investitionsanreize geschaffen, die jedoch nur zeitlich begrenzt waren. Damit neue Arbeitsplätze entstehen, muss die Investitionsfähigkeit und –bereitschaft kleiner und mittlerer Unternehmen gezielt und auf Dauer gestärkt werden.

 

§         Zusammenfassung der bisher drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) zu einer Einkunftsart für Unternehmen im Einkommensteuergesetz: Das österreichische Einkommensteuerrecht sieht im Moment von den insgesamt sieben Einkunftsarten drei Einkunftsarten vor, welche die Besteuerung der betrieblichen Einkünfte regeln. Diese Dreiteilung gibt es im Körperschaftsteuerrecht nicht, da im Körperschaftsteuerrecht die Einkünfte (Bauern, Gewerbebetriebe und Freiberufler) gleich behandelt werden. Wir wollen 3 Einkunftsarten durch die Einführung des Überbegriffes “Business Tax“ zusammenfassen und diese übersichtlicher und einfacher regeln.

 

§        Intelligente Pauschalierungsmöglichkeit für Kleinstunternehmen: Kleinstunternehmen, mit nur ein bzw. maximal zwei Mitarbeiter sollen die Möglichkeit bekommen, über einen jährlichen Mindeststeuerbetrag in der Höhe der Mindest-KÖST von € 1.750,00 pauschal besteuert zu werden. Gerade für Neugründer können so Verwaltungskosten, Aufzeichnungen, Steuerberaterhonorare etc. eingespart werden um mehr Geld für Neuanschaffungen zu erhalten.

 

§         AfA-Reform: Die Abschreibungsdauer soll nicht wie z.B. bisher auf 33,3 Jahre (Gebäude) angesetzt werden, sondern sich nach der Finanzierungsdauer richten. Dadurch schaffen wir realistische Abschreibungssätze und vermeiden unechte Gewinnversteuerung. Sofortige Abschreibung von Investitionen gerade bei „kurzlebigen“ Wirtschaftsgütern wie PC Hard- und Software. Derzeit sind Wirtschaftsgüter wie PCs etc. auf einen Zeitraum von 4 Jahren abzuschreiben. Im Interesse der Unternehmen sollte in diesen Bereichen eine sofortige Abschreibung ermöglicht werden.

 

 

Finanzierung über Bürokratiebefreiung:

 

Durch eine Flut an Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und einen EU-Richtliniengeflecht werden Bürger und die Wirtschaft tagtäglich mit hohem Aufwand belastet. Unser Vorsatz lautet:

 

„Soviel Staat wie nötig und soviel Freiheit wie möglich“.

 

Es ist notwendig, dass wir unseren Staat entscheidungsfreudiger und schneller machen, damit wirtschaftliche Dynamik und unternehmerische Initiative den dringend nötigen Freiraum erhalten. Die Beweislast muss künftig der haben, der neue Vorschriften fordert, nicht mehr der, der sie vereinfachen und abschaffen will.

 

·        Behördengänge sollen künftig von zuhause oder dem Büro möglich sein: Eine „Bürgerkarte“ mit modernster Technologie samt Zahlungsfunktion, soll eine rasche Erfüllung der gewünschten Dienste durch die Behörden sicherstellen.

 

 

·        Abschaffung des „Golden Plating“: Mindest- bzw. Schwellenwerte und Richtwerte der EU sollen nicht laufend von Österreich zusätzlich angehoben und überboten werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, unter den aktuellen konjunkturellen Gegebenheiten sowie den stark steigenden Einahmen des Bundes im Jahr 2008 eine Steuerreform mit dem Ziel einer Entlastung des Mittelstandes vor zu nehmen.

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.

 

Wien, am 03.05.2007