223/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

entschliessungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner

und Kollegen

betreffend rasche und deutliche Verkürzung der Asylverfahren

 

Der Nationalrat hat schon im Juli 2005 einstimmig die Bundesregierung mit der raschen Schaffung eines Bundesasylgerichts beauftragt, um eine deutliche Beschleunigung der derzeit bis zu mehr als zehn Jahren verzögerbaren Asylverfahren zu erreichen.

Der Bundesminister für Inneres hat nun im Innenausschuss am 20. März 2007 bzw. im Unterausschuss des Budgetausschusses am 16. April 2007 mitgeteilt, beim Unabhängigen Bundes­asylsenat hielten sich Neuzugang und Rückstau gerade die Waage und insgesamt würden seit Mitte 2006 gerade einmal mehr Verfahren abgeschlossen als neu anfallen.

In der Beantwortung einer schriftlichen Budget-Anfrage des BZÖ teilte der Bundesminister für Inneres mit, dass derzeit (bei einem jährlichen Neuanfall von ca. 13.000 Anträgen pro Jahr) 38.607 Asylverfahren laufen. Die Zahl überlanger Asylverfahren ist dramatisch: 423 laufen schon mehr als 9 Jahre, 15.466 3 bis 9 Jahre, 13.146 zwischen 1 und 3 Jahren und nur 8.572 ein Jahr.

Der Bundesminister für Inneres kündigte im Nationalrat trotzdem an, mit der Schaffung des Bundesasylgerichts auf die angekündigte große Verfassungsreform warten zu wollen. In Anbetracht des Verlaufs der Verfassungsreformdebatte in den letzten Jahrzehnten und der Ergebnislosigkeit des Österreich-Konvents und des ihm folgenden besonderen Ausschusses lässt das keine rasche Erledigung dieses Vorhabens erwarten.

Erst die zweifelhafte Androhung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, jahrelang in Österreich aufhältigen Asylwerbern jedenfalls (und zwar unabhängig davon, ob der Asylwerber selbst das Verfahren verschleppt hat!) ein Bleiberecht zugestehen zu wollen, hat den Innenminister nun zu der Ankündigung veranlasst, dass künftig ein Asylverfahren durch die Schaffung des Asylgerichtshof ab kommendem Jahr nicht länger als ein Jahr dauern werde. Ob diese Ankündigung eingehalten werden wird ist angesichts der im Nationalrat gemachten Äußerungen des Innenministers mehr als unklar. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 1. September 2007 – unabhängig von einer allfälligen Verfassungsreform – Gesetzesentwürfe zur Schaffung eines Bundesasylgerichts als II. Instanz in Asylsachen und zur Straffung der Asylverfahren auf eine Gesamtdauer von maximal einem Jahr zu übermitteln, um eine durch den Verfassungsgerichtshof drohende undifferenzierte Legalisierung von Asylwerbern wegen langer Verfahrensdauer jedenfalls zu vermeiden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.

Wien, am 3. Mai 2007