227/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Errichtung eines Segelflugplatzes für die HTBLA für Flugtechnik in Eisenstadt

In Eisenstadt befindet sich die einzige Höhere Technische Bundeslehranstalt Österreichs, in der junge Menschen zu Flugtechnikern ausgebildet werden können. In dieser Ausbildung werden Grundkenntnisse des allgemeinen Maschinenbaues, des Leichtbaues, der Flugtriebwerke, der Elektrotechnik und Elektronik, der Navigation und der Informatik vermittelt. Neben der theoretischen Ausbildung gibt es praktische Arbeiten und Laborübungen.

Es versteht sich von selbst, dass eine große Zahl von Schülern Interesse daran zeigt, auch den Segelflugschein zu erwerben, um neben den theoretischen Kenntnissen der Flugtechnik auch selbst am Steuer eines Flugzeuges aktiv sein zu können.

Es ist schwer zu verstehen, dass es in Eisenstadt, obwohl Sitz einer HTBLA für Flugtechnik, keinerlei Möglichkeit gibt, den Segelflugschein zu erwerben. Ein Segelflugplatz wäre aber auch Voraussetzung dafür, dass realitäts- und praxisnahe Wartungsarbeiten mit dem Lehrpersonal durchgeführt werden können.

Um die Voraussetzungen für die Schüler zu verbessern, soll daher ein Segelflugplatz in Eisenstadt errichtet werden. Es soll ausschließlich Windenschlepp betrieben werden, da dieser nahezu keine Lärmbelastung verursacht.

Beim Windenschlepp wird das Segelflugzeug über eine in einigen hundert Metern Entfernung fest verankerten Seilwinde so schnell voran gezogen, dass es aufsteigen kann. Sobald die erforderliche Höhe erreicht ist, klinkt der Pilot das Flugzeug aus.

Die Segelflugzeuge werden mit einem Windenschlepp kostengünstig - auch das ist für Schüler wichtig - auf eine günstige Ausgangshöhe für Schulungsflüge geschleppt. Auch Thermikflüge mit mehreren Stunden Dauer sind möglich. Während früher für Schleppwinden Verbrennungsmotore im Einsatz waren, verwendet man heute umweltfreundliche und drehmomentstarke Elektromotore. Der Schlepp ist also nahezu völlig lautlos und stellt für Anrainer keinerlei Belästigung dar.

In Eisenstadt besteht die Möglichkeit, in der Nähe des Schulstandortes freie Grundstücksflächen für die Errichtung eines Segelflugplatzes zu nutzen. Die Kosten reduzieren sich auf die Anschaffung des Grundstückes inklusive der Schaffung einer ebenen Rasenfläche, den Erwerb der Schleppwinde und der Funkeinrichtungen. Auf den Bau eines kleinen Hangars für zwei oder drei Segelflugzeuge kann verzichtet werden, wenn eine ausreichende räumliche Nähe zur Schule gewährleistet ist, da diese selbst über einen Hangar verfügt.

Da mit dem Flugplatz eine praxisnahe Ausbildung der Schüler forciert werden kann, von der sie für ihr späteres Berufsleben maßgeblich profitieren werden, soll die Finanzierung über das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erfolgen. Die Auswahl eines geeigneten


Grundstückes soll in Zusammenarbeit mit der Freistadt Eisenstadt und der Burgenländischen Landesregierung erfolgen.

Der Flugplatz soll nicht für Motorflugbetrieb genutzt werden sondern ausschließlich für Segelflugbetrieb mit Windenschlepp zur Verfügung stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Freistadt Eisenstadt und der Burgenländischen Landesregierung die Errichtung eines Segelflugplatzes der HTBLA Eisenstadt für Windenschlepp umzusetzen. Die Finanzierung soll über das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erfolgen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.