233/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.06.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend geschlechterspezifischer Statistiken und Schulungen im Justizbereich

 

 

 

Anlässlich der Europaratskampagne im Jahr 2007 gegen häusliche Gewalt sind alle Mitgliedsstaaten – also auch Österreich – dazu aufgerufen, die Ziele der Kampagne und die Empfehlungen des Europarates REC(2002)5 umzusetzen.

 

Ein Ziel der Europaratskampagne ist es, dass die Mitgliedsstaaten eine umfassende Datensammlung zu allen Gewalttaten anlegen, die so gestaltet ist, dass sie sowohl zur Analyse der geschlechtsspezifischen Dimension von Gewalt als auch zum Vergleich mit anderen Mitgliedsstaaten geeignet ist. In Österreich gibt es derzeit noch keine umfassende und geschlechtsspezifische Datenerfassung.

 

Auch in der UN-Studie zu Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 2006 wird kritisiert, dass viele Länder es verabsäumen verlässliche und vergleichbare Daten zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen zu erheben. Daher wird gefordert, dass alle Staaten die Verantwortung für eine systematische Erfassung und Veröffentlichung aller Formen von Gewalt gegen Frauen tragen sollten. Diese Daten sollten auch erfassen, welche Formen von Gewalt welche Gruppen von Frauen besonders betreffen. Eine Aufschlüsselung der Daten nach Geschlecht, Alter und der Art der Gewalttaten ist daher dringend nötig. Eine Neuregelung der statistischen Erfassung von allen – häuslichen und äußerhäuslichen - Gewalttaten nach Geschlecht der Opfer und Geschlecht der TäterInnen – wäre notwendig, um das tatsächliche Ausmaß solcher Gewalttaten feststellen zu können.

 

Weiters verweist diese UN-Studie zu Gewalt gegen Frauen als auch der Europarat darauf, dass für alle Berufsgruppen also auch jene im Justizbereich, die mit Gewalt gegen Frauen zu tun haben, Schulungen für einen geschlechtssensiblen Umgang angeboten werden sollen. Gewalt gegen Frauen sollte auch zu einem fixen Bestandteil in der Ausbildung des Personals im Justiz- und Exekutivbereich gehören.

 

Im Exekutivbereich hat es bereits erfolgversprechende Schulungen für einen sensibleren und besseren Umgang mit Opfern von Gewaltverbrechen gegeben. Aufklärung und Sensibilisierung im Justizbereich wäre zur Verbesserung von opferfreundlichen Interventionen dringend nötig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine Neuregelung der statistischen Datenerfassung aller Gewalttaten nach Geschlecht sowie ein Konzept für Schulungen im Justizbereich entsprechend den oben genannten Zielsetzungen vorzulegen.

 

 

Diese Neuregelung hat insbesondere zu enthalten:

 

·        Eine gesonderte statistische Erfassung aller häuslicher und außerhäuslicher Straftaten nach Art der Straftat in Kombination mit dem Geschlecht der TäterInnen und dem Geschlecht der Opfer

 

·        Eine gesonderte statistische Erfassung des Familienverhältnisses bzw. des Verwandtschaftsgrades zwischen TäterInnen und Opfer

 

·        Eine gesonderte statistische Erfassung der Anzeigen und der daraus resultierenden Verurteilungen.

 

·        Eine gesonderte statistische Erfassung der Todesfälle, die auf häusliche Gewalt zurückzuführen sind.

 

·        Seminare und Schulungen für StaatsanwältInnen und RichterInnen

 

·        Eine fixe Verankerung von Seminaren zum Thema Gewalt in der Familie in der Ausbildung der RichteramtsanwärterInnen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.