234/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.06.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend menschen- und umweltorientierte Änderung des Schifffahrtsrechts - Stichwort Waterbikes/Jetboote

 

 

 

Mit der Schifffahrtsrechtsnovelle 2005 wurde die Möglichkeit zur Schaffung sogenannter „Waterbike-Zonen“ an der Donau geschaffen.

 

Diese Gesetzesänderung wurde von den Grünen bereits anlässlich der parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung wegen der absehbaren Belastung für Anrainer und Umwelt durch Lärm und Abgase kritisiert.

 

Nunmehr läuft die Umsetzung dieser gesetzlichen Neuregelung an. Dabei regt sich an allen potenziellen Standorten, wo entsprechende Anträge zur Nutzung der mit der Novelle geschaffenen Möglichkeiten (zB für die Einrichtung von Waterbike-Trainingsstrecken) eingebracht werden, heftiger Widerstand.

Eine Initiative in Klein Pöchlarn hat schon fast 1.400 Unterschriften gesammelt und mit dieser Unterstützung eine Bürgerinitiative im Parlament eingereicht.

Ebenso ist in Wallsee, Strengberg, St. Pantaleon, Marbach, Leiben etc. der Widerstand groß.

 

Dies ist aufgrund der beträchtlichen Belastung von AnrainerInnen durch den Betrieb von Waterbikes/Jetbooten sowie des hohen Konfliktpotenzials mit der bisher erholungsorientierten Freizeit- und Tourismusnutzung der entsprechenden Zonen höchst nachvollziehbar. Schließlich soll das laute und nicht gerade umweltfreundliche Vergnügen Einzelner im Widerspruch zu den leisen und wesentlich umweltgerechteren Freizeitbeschäftigungen Vieler (SpaziergängerInnen, RadfahrerInnen, RudersportlerInnen, SkaterInnen, FischerInnen, ...) Vorrang erhalten.

Zudem gab es bereits 2005 und 2006 gefährliche Zwischenfälle mit außer Kontrolle geratenen (illegal benutzten) Waterbikes, die nur mit Glück ohne Opfer unter unbeteiligten Dritten am Donauufer abgingen.

 

Nicht umsonst haben – wie erst kürzlich von StS Kranzl erneut bestätigt - die Länder Oberösterreich und Wien die Einrichtung von Waterbike-Zonen auf ihrem Territorium im Zuge der seinerzeitigen Novelle als „nicht wünschenswert“ qualifiziert und für ihre Länder unterbunden. Die NÖ Landesregierung schien (und scheint?) dies anders zu sehen, liegen doch alle sechs potenziellen Waterbike-Zonen in Niederösterreich.

 

Die lokale und regionale Politik schließt sich dem Widerstand mittlerweile jedoch parteiübergreifend an.

 

So schreibt der Bürgermeister der Gemeinde Wallsee-Sindelburg in der Gemeindezeitung (Ausgabe 6/07):

„Im Staubereich der Donau, direkt neben dem Donau-Radweg, im Gemeindegebiet von Strengberg ist eine Jetbootstrecke in einer Länge von 2,2 Kilometer geplant. Ich bin damit nicht einverstanden, da wir immer den etwas ruhigeren Wassersport bevorzugt haben.

Am Gemeindeamt liegt eine Liste auf, damit auch Sie mich mit Ihrer Unterschrift bei meinem Vorhaben, dagegen aufzutreten, unterstützen können.“

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Strengberg ist den Interessen der Waterbiker zwar zunächst entgegengekommen, qualifiziert aber Medienberichten zufolge Waterbiken zugleich als „lautstarkes Vergnügen“ und hätte darauf gehofft, dass „es gar nicht so weit kommen werde, dass sie hier eine Strecke bewilligt bekommen“.

Der Gemeinderat der Gemeinde Strengberg hat einen einstimmigen Resolutions-Antrag gegen die beantragte Waterbike/Jetboot-Trainingsstrecke beschlossen.

 

Auch die NÖ LT-Abgeordnete Hinterholzer hat sich medial bereits ablehnend geäußert: „Wir haben sehr viel Geld in die Radwege an der Donau investiert. Außerdem ist die Au ein Naherholungsgebiet. Für mich ist das Projekt entbehrlich.“

 

Somit ist auch in den Parteien der seinerzeitigen BefürworterInnen der waterbike-freundlichen Neuregelung ein Umdenken zu erkennen. Dieses ist angesichts der Klimaschutz-Festlegungen auf Gemeindeebene – einige der anvisierten Standortgemeinden gehören dem Klimabündnis an -, auf Landesebene und nicht zuletzt auf Bundesebene auch dringend geboten. Klimaschutz darf sich nicht in Lippenbekenntnissen erschöpfen, sondern muss politisch gelebte Praxis werden. Das heißt aber zugleich, dass gesetzliche Regelungen, die diesem Ziel widersprechen – und als solche ist die Waterbike-Novelle des Schifffahrtsrechts eindeutig zu qualifizieren - abzulehnen bzw. dort, wo sie bereits bestehen, dringend zu korrigieren sind.

In den Worten eines jungen Engagierten: „Für einen Burschen in der Runde könnte der Widerspruch zwischen Taten und Worten beim Klimaschutz ‚nicht entlarvender sein’“ (Kurier NÖ, 4.4.2007).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, im Interesse des Klimaschutzes, im Interesse der von Lärm- und Abgasbelastung betroffenen lokalen Bevölkerung sowie im Interesse der bisherigen, umweltschonenden touristischen und Freizeitnutzung der Donauufer dafür zu sorgen, dass der Betrieb von Waterbikes/Jetbooten auf der Donau auch in Niederösterreich unterbunden wird.

 

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine entsprechende Änderung des Schifffahrtsgesetzes, der Schifffahrtsanlagen-verordnung und der Wasserstraßen-Verkehrsordnung vorzubereiten und deren schnellstmögliche Umsetzung aktiv zu unterstützen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen