235/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.06.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Importverbot für Hunde- und Katzenfelle

 

Zwei Millionen Hunde und Katzen lassen jedes Jahr in Asien für Pelzprodukte ihr Leben. Viele Tiere werden speziell für die Pelzindustrie gezüchtet, andere einfach auf den Straßen eingefangen. Auch Felle von Hunden, die im asiatischen Raum in der Nahrungsmittelkette landen, können in den internationalen Handel gelangen. Die Tiere leiden unter schrecklichen Haltungsbedingungen in kleinsten Drahtverschlägen und äußerst grausamen Tötungsmethoden. Zum Teil wird ihnen bei lebendigem Leib der Pelz abgezogen. Als Pelzbesatz, Dekorations-Artikel oder Spielzeug gelangen diese Felle nach Europa, das als wichtigster Absatzmarkt gilt.

 

Laut Ergebnis einer Gallup-Umfrage im April 2007, die im Auftrag der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN durchgeführt wurde, sprechen sich 76 Prozent der österreichischen Bürger und Bürgerinnen für ein striktes Importverbot für alle Hunde- und Katzenfelle und 88 Prozent für eine umfassende Kenzeichnung aller Pelzprodukte aus.

 

Am 12. April 2007 haben die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments für ein vollständiges Handelsverbot gestimmt und damit den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen eine klare Absage erteilt. Jetzt ist der EU-Ministerrat gefordert, alle Schlupflöcher im derzeitigen Verordnungsvorschlag zu schließen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene für ein EU-weit gültiges Importverbot für Hunde- und Katzenfelle ohne Ausnahmeregelungen sowie für eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für alle Pelzprodukte mit klaren Angaben zu Tierart, Herkunft und Haltungsbedingungen einzutreten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.