237/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 05.06.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pirklhuber, Lunacek, Freundinnen und Freunde
betreffend verbindliche ökologische Standards bei der Pflanzentreibstofferzeugung
Steigende Ölpreise und die Notwendigkeit, den
Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern, haben zu einer
euphorischen Unterstützung für Pflanzentreibstoffe geführt. Wie
groß ihr tatsächlicher Nutzen für die Umwelt ist, wird
sich erst weisen: Die Produktion von Biotreibstoffen ist oft sehr
energieintensiv und bringt in vielen Fällen
kaum eine Einsparung an CO2-Emissionen. Die Abholzung von
Regenwäldern, um Flächen für den Anbau von Energiepflanzen zu
gewinnen, steht im Widerspruch zu Klimaschutzzielen. Der Boom zum Anbau von
Energiepflanzen könnte schon bald die weltweite Ernährungssicherheit
gefährden. Mathematische Modelle, die dem Anbau von pflanzlichen
Treibstoffen positive Energiebilanzen bescheinigen, haben in der Regel weder
den Transport der Energieträger noch Belastungen der Umwelt oder die
Risiken für die Ernährungssicherung einkalkuliert.
Erneuerbare Energien können aus der Landwirtschaft kommen, wenn sie Teil einer energiesparenden und Effizienz steigernden Strategie sind. Die Landwirtschaft kann ihre Energie-Effizienz wesentlich verbessern, wenn sie sich von einem System, das von externen Inputs abhängig ist, zu einem System des Energierecyclings entwickelt. Die derzeitigen Methoden der pflanzlichen Treibstoff-Produktion basieren jedoch auf Monokulturen und erfordern eine große Menge an Pestiziden, Düngemitteln und Wasser. Die Verarbeitungsanlagen sind zentralisiert und machen lange Transportwege erforderlich. Die Gentechnik-Industrie versucht mit Hilfe der Produktion von Pflanzentreibstoffen gentechnisch veränderten Pflanzen auf globaler Ebene zum Durchbruch zu verhelfen.
Österreich besitzt Anbauflächen für maximal 20 Prozent der
Rohstoffversorgung zur Herstellung alternativer Kraftstoffe, der Rest muss
importiert werden. Riesige Anbauflächen für Ölpalmen, Mais und
Zuckerrohr vernichten bereits jetzt fruchtbaren Boden für die
Nahrungsmittelproduktion in Lateinamerika, Afrika und Asien. Der Anbau von
Energiepflanzen bringt lediglich Profit für die agroindustriellen
Konzerne, für die einheimische Bevölkerung sind diese Böden
nicht nutzbar.
Das aktuelle Regierungsprogramm sieht eine Erhöhung des Anteils an
Biosprit bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent vor. Aufgrund der stark
ansteigenden Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen zur Produktion von
Pflanzentreibstoffen kann es zu ökonomischen und ökologischen
Fehlentwicklungen kommen. Daher bedarf es dringend gesetzlicher
Rahmenbedingungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in ihrer Energiepolitik vorrangig an den Systemen mit der höchsten Energieeffizienz zu orientieren und im Zusammenhang mit Pflanzentreibstoffen folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
1. Die Pflanzentreibstoffproduktion darf die Nahrungsmittelversorgung nicht gefährden, weder in Österreich noch in anderen Ländern der Erde.
2. Die Pflanzentreibstoffproduktion sollte aus Gründen der Nachhaltigkeit vor allem auf heimischen Rohstoffen beruhen, um die Auslandsabhängigkeit bei Energie zu verringern. Negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, den Wasserhaushalt und die Bodenfruchtbarkeit müssen ausgeschlossen werden.
3. Die Bundesregierung wird ersucht, auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass eine verbindliche Zertifizierung für europäische und importierte pflanzliche Treibstoffe eingeführt wird, die auf den Kriterien der Nachhaltigkeit sowie den geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Lebensmittelstandards basiert.
4. Steuervergünstigungen und Direktzahlungen für Pflanzenkraftstoffe müssen – wie im Protokoll von Kyoto festgehalten – an Kriterien der Nachhaltigkeit geknüpft werden.
5. Kein Einsatz von Gentechnikpflanzen für die Herstellung von Pflanzenkraftstoffen. Der Verzicht auf gentechnisch veränderte Pflanzen für die Herstellung von Pflanzentreibstoffen muss in die von BM Pröll präsentierte österreichische Charta für Gentechnikfreiheit aufgenommen werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.