243/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann

und Kollegen

betreffend Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des „Komatrinkens“ bei Jugendlichen

 

 

Erschütternde Meldungen zum Thema „Komatrinken“ bei Jugendlichen haben die  österreichische Presselandschaft in den letzten Wochen beherrscht. Sie zeigen die Notwendigkeit der raschen Umsetzung eines Maßnahmenbündels, das geeignet ist, einerseits den Alkoholkonsum unter Jugendlichen zu reduzieren und andererseits ein grundsätzliches Umdenken der Gesellschaft herbeizuführen.

 

Die Zahlen sind alarmierend:

Lag das Einstiegsalter beim Alkoholkonsum vor etwa 20 Jahren noch bei 14 bis 16 Jahren, so sind es gegenwärtig bereits 12- bis 13-jährige, die regelmäßig zur Flasche greifen. Fälle von Kindern unter zehn Jahren, die wegen Alkoholvergiftung in Spitalsbehandlung waren, sind traurige Realität. Dass mittlerweile rund 330.000 Österreicher bereits alkoholkrank und 870.000 gefährdet sind abhängig zu werden, führt die Auswirkungen dieser Entwicklung nur allzu drastisch vor Augen.

 

Eine weitere Sensibilisierung der „betroffenen“ Bevölkerungsgruppen, sprich Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Gastronomie und Handel in Zusammenhang mit den negativen gesundheitlichen, gesellschaftlichen sowie längerfristig auch volkswirtschaftlichen Auswirkungen des übermäßigen Alkoholkonsums ist daher ein Gebot der Stunde. Die entsprechende Bewusstseinsbildung hat bereits im Elternhaus aber auch Kindergarten und Schule Platz zu greifen. Dabei kann die Problemlösung nicht – wie vielfach gefordert – nur über rigorose Verbote erfolgen, sondern ein sinnvoller Mix an Maßnahmen ist erforderlich, um folgende gegenwärtig noch bestehende Defizite abzubauen:

 

1. Nach wie vor kein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz
Nach wie vor sind die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen aufgrund bestehender Landeskompetenz in den neun Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Dies betrifft insbesondere die Ausgehzeiten für Jugendliche sowie Altersbeschränkungen für Alkoholkonsum. Es ist nicht einzusehen, wieso es von Bundesland zu Bundesland noch immer unterschiedliche Regelungen für Jugendliche bei Ausgehzeiten und Alkoholkonsum gibt. Der Ankündigung von Verhandlungen mit den Ländern aus dem Regierungsprogramm sind bisher keine Taten gefolgt.  
 
2. Steuer auf alkoholfreie Getränke zu hoch

Derzeit geltende Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes diskriminieren durch die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze alkoholfreie Getränke. So wird beispielsweise Milch zurecht mit dem begünstigten Steuersatz von 10 % besteuert, Fruchtsäfte hingegen (so wie alkoholische Getränke) mit dem vollen Satz von 20 %, was der Zielsetzung einer Attraktivierung nichtalkoholischer Getränke im Sinne der Eindämmung des Alkoholkonsums nicht gerade zuträglich ist.

Aus diesem Grund ist daher der Umsatzsteuersatz für nicht alkoholische Getränke generell auf 10 % zu senken. 
 
3. Keine ausreichende gesellschaftliche Bewusstseinsbildung über den Problemkreis Alkohol
Es ist notwendig Aufklärungskampagnen zu starten, um die Jugendlichen für die schädlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums zu sensibilisieren. 
Altersadäquate Präventivmaßnahmen zur Eindämmung der Gefahr des Griffs zu legalen wie illegalen Suchtmitteln durch entsprechend pädagogisch ausgebildete Fachkräfte fehlen derzeit fast völlig. Eine entsprechende Ausbildung für Kindergartenpädagoginnen und Pädagogen sollte an den Pädagogischen Hochschulen angeboten werden.
Ziel muss sein, dass Jugendliche gar nicht zu legalen und illegalen Suchtmitteln greifen. Daher muss mit einer umfassenden  Prävention ab dem Kindergartenalter begonnen werden. Aber auch eine stärkere Eigenverantwortung der Eltern ist gefragt.
 
4. Zuwenig Kontrolle in Gastronomiebetrieben, Supermärkten und Tankstellen 
In Gastronomiebetrieben, Supermärkten und Tankstellenshops werden immer wieder alkoholische Getränke an unter 16-jährige abgegeben. Untersuchungen haben ergeben, dass 90% der 15-jährigen in Lokalen problemlos Alkohol erhalten. 
Daher sind einerseits die zuständigen Sicherheitsbehörden angehalten, die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen rigoros zu kontrollieren und andererseits harte Strafen nötig, wenn Alkohol an unter 16-jährige abgegeben wird.
Darüber hinaus sollen Veranstaltungen wie Trinkspiele oder Trinkwettbewerbe als unzulässige Ausübung des Gastgewerbes untersagt werden. 
 
5. Keine einheitliche Vorgangsweise bei Alterskontrollen von Jugendlichen 
Derzeit sind die Ausweise für Jugendliche nicht einheitlich und auch nicht fälschungssicher, sodass die gesetzlich normierten Altersbeschränkungen nicht kontrolliert werden können. 
Ähnlich dem Personalausweis, soll es daher einen einheitlichen Jugendpersonalausweis mit Chip, der gleichzeitig als Lehrlings- beziehungsweise Schülerausweis verwendet werden kann, geben.  Dieser sollte multifunktional für Freifahrten, Jugendermäßigungen, Jugendtaxis, Kulturangebote wie auch zur Überprüfung des Alters in der Gastronomie und im Verkauf verwendbar sein. 
 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend,  der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, folgende Punkte durch entsprechende Maßnahmen bzw. durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen umzusetzen:

 

1.      umgehende Verhandlungen mit den Ländern für ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz;
 
2.      Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 10 % bei alkoholfreien Getränken;
 
3.      verstärkte Bewusstseinsbildung durch Aufklärungskampagnen an den Schulen über die schädlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums und altersadäquate Präventivmaßnahmen durch pädagogisch ausgebildete Fachkräfte sowie Stärkung der Eigenverantwortung der Eltern;
 
4.      strengere Kontrollen der Gastronomiebetriebe, Supermärkte und Tankstellen, sowie Untersagung von Veranstaltungen wie Trinkspiele oder Trinkwettbewerbe als unzulässige Ausübung des Gastgewerbes und 
 
5.      Schaffung einer einheitlichen multifunktionalen Jugend-Chip-Karte.“ 
 
 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss beantragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 06.06.2007