249/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Risiko- und Sicherheitsforschung im Bereich der Agro-Gentechnik

 

 

 

Auf EU-Ebene werden laufend gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zum Anbau oder in Lebens- oder Futtermitteln zugelassen, obwohl die längerfristigen Auswirkungen auf die Natur oder Gesundheit weitgehend unbekannt sind. Obwohl in Österreich derzeit kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen stattfindet, sind wir mit den laufenden Zulassungen auf EU-Ebene konfrontiert und gefordert, im Zulassungsverfahren die Risiken zu bewerten. Derzeit findet an Österreichs Universitäten kaum eine Risikoforschung über die langfristigen Auswirkungen, die gentechnisch veränderte Pflanzen auf das Agrarökosystem, auf Nahrungsketten, die Artenvielfalt und Lebensgemeinschaften von Pflanzen sowie allgemein auf den Naturhaushalt haben bzw. haben können. 

 

Weltweit stellt sich die Situation so dar, dass die wenigen RisikoforscherInnen, die experimentell arbeiten, entweder entlassen oder ihre Verträge nicht verlängert werden. Diese Erfahrungen machten etwa Árpád Pusztai (Rowett Research Institute, Schottland), der Veränderungen im Darm von Ratten festgestellt hat, oder Angelika Hilbeck (Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau, Schweiz), welche die schädigende Wirkung von Bt-Mais auf Florfliegenlarven nachgewiesen hat sowie David Quist (University of Minnesota, USA), nachdem er als einer der ersten die Genverschmutzung der alten traditionellen mexikanischen Maissorten mit bis zu vier synthetischen Genen nachgewiesen hatte. Diese Problematik einer zunehmenden Ausgrenzung hat sich für viele renommierte WissenschafterInnen in den letzten Jahren sogar noch verstärkt, obwohl sich die Ergebnisse ihrer Forschungen bestätigt haben, der Risikodiskurs erweitert wurde und der Vorsorgeansatz dadurch eine wesentliche Stärkung erfahren hat.

 

Der Forschungsbedarf hinsichtlich der ökologischen Risiken wird zum Beispiel auch  durch den Bericht eines mehrjährigen britischen Forschungsprogramms „Farm Scale Evaluation“ bestätigt. Danach bleiben Bienen und Schmetterlinge den gentechnischen Rapsfeldern fern und die Vögel, die in dem Gebiet Nahrung suchen, finden weniger zu fressen.  Insbesondere im Lebensmittelbereich  gibt es Forschungsbedarf über die mögliche Zunahme von Lebensmittelallergien, die Ausbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien in der menschlichen Darmflora sowie eine mögliche, unerkannt toxische Wirkung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Eine grundlegende Unterstützung dieser Forschungsrichtung wäre vor allem deshalb notwendig und für Österreich grundlegend, weil dadurch, wie im Regierungsprogramm zugesichert, „die Wahlfreiheit und damit die Gentechnikfreiheit für biologisch, aber auch konventionell wirtschaftende Betriebe sowie für die KonsumentInnen auch in Zukunft“ abgesichert werden kann.

 

Laut § 102 Gentechnikgesetz haben die/der zuständige Bundesminister/in nach

Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes unter Bedachtnahme auf den Stand der Wissenschaft die Forschung auf dem Gebiet der Sicherheit der Anwendungen der Gentechnik (interdisziplinäre Risiko- und Sicherheitsforschung) zu fördern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht, eine ökologische Sicherheits- und Risikoforschung, die sich primär dem Vorsorgeprinzip verpflichtet weiß, auf dem Gebiet der Anwendungen der „Grünen Gentechnik“ verstärkt zu fördern und an der Universität für Bodenkultur (Institut für den Ökologischen Landbau) eine Gastprofessur für interdisziplinäre Risiko- und Sicherheitsforschung einzurichten.

 

Diese Professur möge so eingerichtet und dotiert werden, dass die entsprechende Infrastruktur und die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit  Forschungen auf dem Gebiet der Auswirkungen transgener Produkte auf die menschliche Gesundheit (vorwiegend im Fachgebiet der Ökotoxikologie) und auf die Ökosysteme (Auswirkungen transgener Produkte auf die biochemischen Kreisläufe in den Agrarökosystemen) unter größtmöglichen Sicherheitskriterien und unter Ausschluss von Freisetzungen von GVO durchgeführt und weiterentwickelt werden können. 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft  vorgeschlagen.