259/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 04.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
DRINGLICHER ANTRAG
der Abgeordneten Kogler, Rossmann, Freundinnen und Freunde
betreffend ausständige
Aktenübermittlung an den Untersuchungsausschuss
betreffend „Finanzmarktaufsicht,
BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere
Finanzdienstleister"
BEGRÜNDUNG
Der Untersuchungsausschuss
betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-
Adria und weitere Finanzdienstleister" (in Folge "Ausschuss")
fasste in seiner Sitzung
vom 20. Juni 2007 einstimmig
folgenden an das Bundesministerium für Finanzen
gerichteten Beweismittelbeschluss:
„Zu den Beweisthemen
gem. Pkt. 1 bis 4,10
bis 12 und 15 des
Untersuchungsgegenstandes, sind
von den nachstehend genannten Behörden und
Ämtern die dort bezeichneten Unterlagen gemäß § 25 VO-UA
vorzulegen:
Die
Behörden und Ämter haben darauf zu achten, dass das Bankgeheimnis und
die
Rechte
Dritter gewahrt werden, außerdem haben Sie bei der Übermittlung der
Unterlagen
eine Übersicht (Aktenspiegel) über die angeforderten Akten
beizulegen.
Stelle |
Akten |
Bundesministerium |
sämtliche Steuerakten inklusive aller Aktenvermerke, Beilagen, |
für Finanzen |
Belege und sonstiger damit zusammenhängender Akten und |
|
Unterlagen über die Jahre 1994 bis 2006 |
|
betreffend |
|
- den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), |
|
- aller Fraktionen des Österreichischen |
|
Gewerkschaftsbundes, |
|
- Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und |
|
Körperschaften, die den vorgenannten wirtschaftlich |
|
zuzuordnen oder mit diesen sonst verbunden sind" |
Weiters fasste der Ausschuss am
22. Juni 2007 - wieder einstimmig - folgenden
Beweismittelbeschluss,
der sich wiederum an das Bundesministerium für Finanzen
richtet:
„Zu den Beweisthemen 1-2 und
9-15, sind von den nachstehend genannten
Behörden und Ämtern die dort
bezeichneten Unterlagen gemäß § 25 VO-UA
vorzulegen:
Die Behörden und Ämter
haben darauf zu achten, dass das Bankgeheimnis und die
Rechte Dritter gewahrt werden,
außerdem haben Sie bei der Übermittlung der
Unterlagen eine Übersicht
(Aktenspiegel) über die angeforderten Akten beizulegen.
Stelle |
Akten |
Bundesministerium |
Das Ende
2005 bzw. Anfang 2006 von der US-Botschaft an |
Bis dato wurden dem Ausschuss die
angeforderten Beweismittel nicht übermittelt.
Vielmehr wurde in Schreiben des Bundesministers für Finanzen vom 22.
respektive
vom 28. Juni 2007 mit fadenscheinigen und
durchsichtigen Begründungen eine
Übermittlung abgelehnt.
Derzeit ist der Ausschuss
unterbrochen. Für die weiteren Beratungen des
Ausschusses bis hin zur endgültigen Erarbeitung eines Ausschussberichts
ist die
Übermittlung der angeforderten Beweismittel unverzichtbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen
wird aufgefordert, dem Parlament umgehend
folgende vom Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht,
BAWAG,
Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister" mit einstimmigen
Beschlüssen
angeforderten Beweismittel vorzulegen:
1. Sämtliche
Steuerakten inklusive aller Aktenvermerke, Beilagen, Belege und
sonstiger damit
zusammenhängender Akten und Unterlagen über die Jahre
1994 bis 2006 betreffend den
Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB),
aller Fraktionen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, und
Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und
Körperschaften, die den
vorgenannten wirtschaftlich
zuzuordnen oder mit diesen sonst verbunden sind
(Beschluss vom 20. Juni 2007)
2. Das Ende 2005 bzw. Anfang 2006 von der
US-Botschaft an das BMF
übergebene Schreiben samt den gesamten Akten und damit in Zusammenhang
stehenden Unterlagen, welches mit den Worten
„In the spirit of the bilateral
relation ship ..." beginnt und
welches in der Anhörung des Mag. Lejsek releviert
wurde (Beschluss vom 22. Juni 2007)
In formeller Hinsicht wird die dringliche
Behandlung gemäß § 74a iVm § 93
Abs. 1 GOG verlangt