259/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 04.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

DRINGLICHER ANTRAG

der Abgeordneten Kogler, Rossmann, Freundinnen und Freunde

betreffend ausständige Aktenübermittlung an den Untersuchungsausschuss
betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere
Finanzdienstleister"

 

BEGRÜNDUNG

Der Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-
Adria und weitere Finanzdienstleister" (in Folge "Ausschuss") fasste in seiner Sitzung
vom 20. Juni 2007 einstimmig folgenden an das Bundesministerium für Finanzen
gerichteten Beweismittelbeschluss:

„Zu den Beweisthemen gem. Pkt. 1 bis 4,10 bis 12 und 15 des
Untersuchungsgegenstandes, sind von den nachstehend genannten Behörden und
Ämtern die dort bezeichneten Unterlagen gemäß § 25 VO-UA vorzulegen:

Die Behörden und Ämter haben darauf zu achten, dass das Bankgeheimnis und die
Rechte Dritter gewahrt werden, außerdem haben Sie bei der Übermittlung der
Unterlagen eine Übersicht (Aktenspiegel) über die angeforderten Akten beizulegen.

 

 

Stelle

 

Akten

Bundesministerium

sämtliche Steuerakten inklusive aller Aktenvermerke, Beilagen,

für Finanzen

Belege und sonstiger damit zusammenhängender Akten und

 

Unterlagen über die Jahre 1994 bis 2006

 

betreffend

 

      -    den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB),

 

-    aller Fraktionen des Österreichischen

 

           Gewerkschaftsbundes,

 

      -    Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und

 

           Körperschaften, die den vorgenannten wirtschaftlich

 

          zuzuordnen oder mit diesen sonst verbunden sind"


Weiters fasste der Ausschuss am 22. Juni 2007 - wieder einstimmig - folgenden
Beweismittelbeschluss, der sich wiederum an das Bundesministerium für Finanzen
richtet:

„Zu den Beweisthemen 1-2 und 9-15, sind von den nachstehend genannten
Behörden und Ämtern die dort bezeichneten Unterlagen gemäß § 25 VO-UA
vorzulegen:

Die Behörden und Ämter haben darauf zu achten, dass das Bankgeheimnis und die
Rechte Dritter gewahrt werden, außerdem haben Sie bei der Übermittlung der
Unterlagen eine Übersicht (Aktenspiegel) über die angeforderten Akten beizulegen.

 

 

Stelle

 

Akten

Bundesministerium
für Finanzen (BMF)

Das Ende 2005 bzw. Anfang 2006 von der US-Botschaft an
das BMF übergebene Schreiben samt den gesamten Akten
und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen, welches
mit den Worten „In the spirit of the bilateral relation ship ..."
beginnt und welches in der heutigen Anhörung des Mag.
Lejsek releviert wurde."

Bis dato wurden dem Ausschuss die angeforderten Beweismittel nicht übermittelt.
Vielmehr wurde in Schreiben des Bundesministers für Finanzen vom 22. respektive
vom 28. Juni 2007 mit fadenscheinigen und durchsichtigen Begründungen eine
Übermittlung abgelehnt.

Derzeit ist der Ausschuss unterbrochen. Für die weiteren Beratungen des
Ausschusses bis hin zur endgültigen Erarbeitung eines Ausschussberichts ist die
Übermittlung der angeforderten Beweismittel unverzichtbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


DRINGLICHEN ANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Parlament umgehend
folgende vom Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG,
Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister" mit einstimmigen Beschlüssen
angeforderten Beweismittel vorzulegen:

1.  Sämtliche Steuerakten inklusive aller Aktenvermerke, Beilagen, Belege und
sonstiger damit zusammenhängender Akten und Unterlagen über die Jahre
1994 bis 2006 betreffend den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB),
aller Fraktionen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, und
Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und Körperschaften, die den
vorgenannten wirtschaftlich zuzuordnen oder mit diesen sonst verbunden sind
(Beschluss vom 20. Juni 2007)

2.  Das Ende 2005 bzw. Anfang 2006 von der US-Botschaft an das BMF
übergebene Schreiben samt den gesamten Akten und damit in Zusammenhang
stehenden Unterlagen, welches mit den Worten „In the spirit of the bilateral
relation ship ..." beginnt und welches in der Anhörung des Mag. Lejsek releviert
wurde (Beschluss vom 22. Juni 2007)

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93
Abs. 1 GOG verlangt