264/A XXIII. GP

Eingebracht am 04.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Themessl, Hofer, Kickl,
und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz, mit dem das Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007 wird wie folgt geändert:

§ 68 Abs 2 lautet:

„§ 68 (2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 Euro monatlich, steuerfrei."

Begründung

Gemäß § 68 Abs. 2 EStG sind zusätzlich zur Steuerbefreiung gemäß § 68 Abs. 1 EStG Zuschläge für die ersten fünf Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 43 Euro monatlich, steuerfrei.

Diese Regelung hat zur Folge, dass sich die Mehrarbeit eines Arbeitnehmers nicht in ausreichendem Maße lohnt.

Nach dem Prinzip „Leistung muss sich wieder lohnen" sollen daher statt derzeit 5 Überstunden hinkünftig 10 Überstunden steuerfrei gestellt werden, damit es den Leistungsträgern ermöglicht wird, im Falle von Leistung durch Mehrarbeit in den Genuss einer Steuerreduktion zu gelangen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.