267/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 04.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Strache, DI. Klement, und weiterer Abgeordneter

betreffend die Liberalisierung bzw. Ausverkauf der Wasserrechte Österreichs im Rahmen der durch WTO/GATS verursachten EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die österreichische Bundesregierung unternimmt nunmehr insgesamt den dritten Anlauf seit dem Jahr 2003, die unersetzbar heimischen Wasserressourcen zu ver- kaufen bzw. zu "liberalisieren." Minister Bartenstein von der ÖVP gilt als der we- sentliche Motor dieses Wahnsinns.

Bei der ersten Lesung im Februar forderte das EU-Parlament, dass öffentliche Da- seinsvorsorge und soziale Dienstleistungen sowie das Arbeits- und Tarifrecht vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie eindeutig ausgenommen sind. Von diesen Forderungen ist man Mitte November 2006 unverständlicherweise ab- gewichen, weshalb die Mitgliedsstaaten künftig darlegen müssen, dass Bestim- mungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen den von der EU aufgestell- ten Kriterien (nicht diskriminierend, notwendig und verhältnismäßig) entsprechen. Anstatt des Ausschlusses aller Dienstleistungen von allgemeinem Interesse be- steht nun hier ein wahres Stückelwerk.

Noch nicht liberalisierte Bereiche wie Wasser, Abwasser oder Abfall sind derzeit ebenso wie die sozialen Dienste ausgenommen, allerdings ist die Diskussion um EU-weite Öffnungen dieser Märkte damit noch nicht beendet. Gerade beim Wasser gibt es immer wieder Liberalisierungsversuche durch die Hintertür. Die Kommission plant zudem für die sozialen und Gesundheitsdienstleistungen gesonderte Vor- schriften zu erlassen.

Im Zeichen sich abzeichnender weltweiter Verteilungskämpfe betreffend Wasser- ressourcen, von denen Experten heute schon fürchten, dass diese unerbittlicher geführt werden, als um das Öl, ist zu hinterfragen, welchen Sinn die Liberalisierung der Wasserrechte für Österreich haben soll, außer, dass eine der wertvollsten Res- sourcen des Landes verschleudert werden soll.


Dem Preis, den man jetzt für den „Verbund" bekommt, steht in keinerlei Verhältnis zu dem Wert welches dieses Unternehmen in 10 Jahren haben wird. Daher ist es unseren Kindern und Enkel gegenüber völlig verantwortungslos, da man wichtige Lebensgrundlagen, wenn sie einmal verloren sind, nicht einfach mit Papiergeld wieder kaufen kann.

Weiters zeigen die Erfahrungen von Ländern, die die Wasserliberalisierung durch- geführt haben das Ergebnis, dass es für die Allgemeinheit um ein Vielfaches teurer wurde, in das Leitungsnetz nichts oder sehr wenig für Instandhaltung inves- tiert wurde, und nun mühsam wieder reprivatisiert wird.

Mit Nachdruck weisen wir darauf hin, dass wir bezüglich gewinnbringenden Was- serverkaufes unter österreichischer Kontrolle der Länder, bzw. des Bundes bzw. der Gemeinden über Menge und Preis im begrenzten Ausmaß keinerlei Einwände haben, sehr wohl aber wenn die Republik Österreich bzw. deren Länder und Ge- meinden keinerlei Mitbestimmung mehr über "ob -wann -wohin -und wieviel" haben, d.h. die Wasserrechte verkaufen.

Dem Ausverkauf, eine der wichtigsten Lebensgrundlagen entgegenzutreten, sind wir unseren nachfolgenden Generationen verpflichtet. Profitgier darf nicht zu lasten unser Kinder und Enkelkinder gehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, der nun seit Jahren geführten Debatte zu- gunsten einer Liberalisierung bzw. dem Verkauf unserer Wasserrechte eine klare Absage zu erteilen. Sollte es dennoch zu einem Verkauf in auch nur kleinen Berei- chen kommen ist vor einem Verkauf eine direkt demokratische Willensebildung  herbeizuführen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft ersucht.