268/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.10.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Vilimsky, Themessl,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Handhabung der Vignette bei Wechselkennzeichen

Wer ein Wechselkennzeichen benutzt, kann nur mit einem Fahrzeug auf der Auto- bahn unterwegs sein, muß aber auch für das andere Fahrzeug eine Vignette kaufen. Dies ist eine ungerechtfertigte Mehrbelastung, weil die Anzahl der verkauften Vignet- ten letztendlich nicht die Anzahl von Kfz überschreiten darf, welche die Berechtigung haben, auf der Autobahn unterwegs zu sein. Um diesem Umstand Einhalt gebieten zu können und somit den Autofahrer weniger finanziell zu belasten, ist eine Ände- rung der bestehenden Bestimmungen zur Anbringung der Vignette unabdingbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf über die Änderungen der einschlägigen Gesetzesmaterien und Bestimmun- gen über die Anbringung der Vignette KFZ bis 3,5 t am Kennzeichen des Fahrzeu- ges, an statt auf der Windschutzscheibe, zuzuleiten."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.