270/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.07.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bereitstellung von Daten zu vermögensbezogenen Steuern um eine empirisch gut fundierte Diskussion über eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Abgabenstruktur zu ermöglichen

 

Unter dem Titel „Die Reichen werden reicher – doch niemand kann es beweisen“ wird in der Presse (29.6. 2007) auf den Umstand hingewiesen, dass es derzeit in Österreich keine Daten gibt, die eine sachliche und empirisch gut fundierte Diskussion über die Beibehaltung, Einführung oder Abschaffung von vermögensbezogenen Steuern zulassen.

 

Daten und Informationen sind als Grundlage für die Evaluierung der ökonomischen Effekte der geltenden Ausgestaltung bzw. für das konkrete Design von Reformen und die Beurteilung der Wirkungen von Steuern aber essentiell.

 

Nur aufgrund öffentlich bereitzustellender Daten und Informationen können bereits bestehende Steuern, wie z.B. die Erbschafts- und Schenkungssteuer, bezüglich ihrer unterschiedlichen Wirkungsaspekte auch ex-post auf der Grundlage tragfähiger empirischer Daten und Informationen beurteilt werden. Weiters können nur so verschiedene Reformoptionen (Beibehaltung/Abschaffung) ex-ante evaluiert werden.

 

Es existiert aber bisher keine Erbschafts- und Schenkungssteuerstatistik, die diese ex-post und ex-ante Analysen erlauben.

 

Ziel muss es also sein, dass insbesondere für die Reparatur der Erbschafts- und Schenkungssteuer ehest möglich eine fundierte Datengrundlage bereitgestellt wird, die eine Reform dieser Steuern innerhalb der vom Verfassungsgerichtshof gesetzten Reparaturfrist erlaubt.

 

Gleichzeitig ist im Vorfeld der geplanten Abgabenreform, die nicht nur eine Entlastungs-, sondern auch eine Strukturkomponente enthalten sollte, eine fundierte Datengrundlage für eine sachliche Diskussion sämtlicher anderer Varianten von vermögensbezogenen Steuern notwendig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich - jedoch spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2008 - Datengrundlagen und Informationen zu allen vermögensbezogenen Steuern und insbesondere zur Erbschafts- und Schenkungssteuer öffentlich vorzulegen und falls notwendig einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Grundlage zur Datenerfassung auszuarbeiten, die eine auch empirisch fundierte Diskussion über die Reparatur der Erbschafts- und Schenkungssteuer und eine Neugestaltung anderer vermögensbezogener Steuern im Vorfeld der Steuerreform in Österreich erst ermöglichen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.