271/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.07.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend energieeffizientes und klimaschonendes Bauen

 

 

Nicht zuletzt auf Grund der aktuellen Studien von Nicholas Stern („Stern-Report“) und des IPCC der UNO sowie der gemeinsamen Klimaschutzziele der EU gewinnen Maßnahmen zur Minimierung des Energieeinsatzes und Verringerung des CO2-Ausstoßes gerade im Baubereich immer größere Dringlichkeit. Hier kann es zu einer klassischen Win-Win-Situation kommen: Energie- und Kosteneinsparung bei gleichzeitigem Wirtschafts- und Beschäftigungsimpuls.

 

Zur Erreichung des Kyoto-Klimaschutzziels sind besonders Maßnahmen zur ökologischen Modernisierung des Wohngebäudebestands nötig. Die vom Ministerrat bereits im Juni 2002 beschlossene Nationale Klimastrategie hält dazu u.a. fest:

 

„Der weitaus größte Raumwärmebedarf fällt in Gebäuden für Wohnzwecke an (ca. 75%). Die Treibhausgas-Reduktionspotentiale können in diesem Bereich sowohl durch ordnungspolitische Maßnahmen als auch durch zielgerichtete Anreizfinanzierungen (Wohnbauförderung) sowie Änderung sonstiger Rahmenbedingungen mobilisiert werden. Um das angestrebte Reduktionspotential von 1,6 Mio t CO² -Äquivalent pro Jahr durch (zusätzliche) thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen erreichen zu können, muss über einen Zeitraum von 10 Jahren die thermisch-energetische Sanierungsrate von (in den 90er Jahren) etwa 1% auf zumindest 2% des Altbestandes angehoben, und eine Verknüpfung mit energetischen Verbesserungen/Optimierungen vorgenommen werden.

(....)

Als Alternative oder als Ergänzung zum förderungspolitischen Ansatz eignet sich auch der Eingriff über das Ordnungsrecht. So sind von verschärften bauordnungsrechtlichen Wärmeschutzanforderungen bei Sanierung bestimmter Gebäudeteile bzw. für Generalsanierungen der Gebäudehülle längerfristig erhebliche Energieeinsparungen zu erwarten. Anreize für wärmetechnische Sanierungen im zivilrechtlichen Wohnrecht ( § 3 Abs. 2 Z 5 MRG; Ausschussfeststellung zu § 31 Abs. 1 WEG 2002) können ebenso dazu beitragen, die Sanierungsraten auf das für die Erreichung der Klimaschutzziele erforderliche Ausmaß zu erhöhen. Auch im Neubausektor wären die in der Wohnbauförderung bestehenden Anreize im Hinblick auf Ökologie und Energieeinsparung weiter zu verstärken bzw. als allgemeine Förderungsvoraussetzung zu gestatten, und besondere Anreize für Niedrigstenergie- und Passivhäuser zu schaffen.

 

Bereits im Regierungsübereinkommen der letzten GP fand sich dazu nur folgender allgemeiner Satz:

Thermisch-energetische Maßnahmen im Wohnhausbereich sind vor allem durch entsprechende Umschichtungen innerhalb der Wohnbauförderung zu forcieren.

 

Die derzeitige Bundesregierung bekannte sich ebenfalls zum „aktiven Klimaschutz“ und Energiesparen:

Steigerung der Sanierungsrate, therm. Sanierung sämtlicher Nachkriegsbauten bis 2020 und Klima:aktiv Standard für 50 % der Neubauten .

 

Der Raumwärmebereich stellt mit einem Reduktionspotential von ca. vier Mio. Tonnen CO2-Äquivalent einen wichtigen Bereich im Hinblick auf die Erreichung des österreichischen Klimaschutzzieles dar.

 

Neben ökologischen Aspekten sprechen vor allem beschäftigungs- und wirtschaftspolitische Argumente für eine thermische Sanierungsoffensive.

Das WIFO schätzt das nötige Investitionsvolumen im Bereich der thermischen Sanierung zur Erreichung des Kyoto-Ziels auf jährlich 530 Mio €. Bis 2010 wären insgesamt 5.109 Mio € notwendig, was einen Aufwand von 2.044 Mio € an öffentlichen Mitteln allein für die thermische Sanierung voraussetzt. Dies bedeutet auf Basis der derzeitigen Förderintensität einen zusätzlichen jährlichen Förderaufwand von rund 200 Mio €.

Damit könnte die Sanierungsrate von den derzeitigen 0,5% auf die notwendigen 2% erhöht, jährlich 750.000 t CO2-Emissionen und 120 Mio € Energiekosten eingespart werden. Außerdem wären damit 11.400 Arbeitsplätze jährlich verbunden!

 

Die Umsetzung der energiesparenden Baumaßnahmen erfordert in erster Line die landespolitischen Instrumente der Bauordnung und Wohnbauförderung. Wiederholt wurde von den Grünen eine Vereinheitlichung der Bauordnungen im Sinne der Kyotoziele beantragt. Nun liegt die Zustimmung aller Landeshauptleute zu „Zielorientierten bautechnischen Anforderungen“ vor, wegen der ablehnenden Haltung zweier Landtage wird jedoch auf einen 15a-Vertrag verzichtet, sodass BauwerberInnen, PlanerInnen sowie Bauindustrie und -gewerbe nach wie vor unterschiedliche Bauordnungen zu beachten haben. Dies ist auf mangelnden politischen Einsatz der zuständigen Bundespolitik zurückzuführen.

Außerdem sind dringend breitgefächerte Initiativen (Information, Qualifikation, Schulung, ...) nötig, damit das Baugewerbe flächendeckend in Österreich im Sinne der Klima:aktiv Standards (vgl. Regierungsprogramm) tätig werden kann. Entsprechende Maßnahmenpakete, Fahrpläne und road maps müssen rasch erstellt werden und zählen zu den koordinierenden Aufgaben des Ressorts.

 

Besonderes Augenmerk muss auch der Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele bei gewerblichen Bauprojekten geschenkt werden, da diese nicht von der Wohnbauförderung erfasst werden, wo eine Steuerung der Baustandards über entsprechende Förderkriterien möglich ist.

 

Ziel muss es sein, auch im Bereich Bauen und Wohnen den möglichen, maßgeblichen Beitrag zu einer europaweit vorbildlichen Energie- und Klimaschutz-Wende sicherzustellen. Bis 2020 bewirkt eine solche Energiewende im Raumwärmebereich, dass zwei Drittel der Heizenergie für Haushalte und Büros aus Biomasse (Pellets, Hackschnitzel, etc.), Sonne (Solaranlagen), Fernwärme aus Abwärme und der Verwertung Erneuerbarer Enegrieträger sowie aus hocheffizienten Erdwärme- und Grundwasserpumpen gedeckt werden. Bis 2030 können Häuser und Büros in Österreich unterstützt durch verbesserte Wärmedämmung zu 100% mit erneuerbaren Energien und Fernwärme beheizt werden. Öl-, Gas-, Kohle- und Fossil-Stromheizungen gehören dann der Vergangenheit an.

 

Maßnahmen:

·        Passivhaus- bzw. Niedrigstenergiestandard für Neubauten bundesweit spätestens bis 2010;

·        Wohnbauförderung ist an den Klimaschutz geknüpft;

·        Umstellungsprogramm von Ölheizungen auf Erneuerbare;

·        Häuser bekommen Mäntel: Wärmedämmung bei Altbauten senkt den Heizbedarf um bis zu 90 Prozent. Bis 2015 wird der Anteil der Wohnbauförderung an der Althaussanierung von derzeit 35 auf mindestens 50 Prozent gesteigert und die jährliche Sanierungsrate von derzeit 1Prozent auf 3 Prozent verdreifacht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1.      Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erstattet dem Parlament einen umfassenden Bericht über den Stand der Harmonisierung der österreichischen Bauordnungen im Hinblick auf die Umsetzung des Kyotoziels und sieht die Harmonisierung als seine persönliche Aufgabe im Hinblick auf die Erfordernisse der Wirtschaft und des Klimaschutzes an.

 

2.      Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit lässt ein konkretes Maßnahmenpaket zur Qualifizierung und Marktaufbereitung im Sinne des Klimaschutzes und Energiesparens erstellen und sorgt für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel.

 

3.      Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit legt dem Bautenausschuss einen konkreten Fahrplan vor, wann durch wen welche Maßnahmen seines Ressorts im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele gesetzt werden.

 

4.      Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit lässt eine road map erstellen, damit die in der betroffenen Branche Tätigen (PlanerInnen, ArchitektInnen, ausführende Firmen, etc) die Umsetzung des Regierungsziels (klima:aktiv Standard bei Neubauten und thermische Sanierung der Altbauten) alsbaldig flächendeckend vorantreiben können.

 

5.      Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sorgt im Rahmen dieser „road map“ dafür, dass sich der Passivhausstandard auch im Bereich gewerblicher Bauten, die 50 Prozent des Bauvolumens ausmachen, durchsetzt und das europaweite Pilotprojekt der BIG „Haus der Forschung“ (9000 m2) Nachfolgemodelle auslöst.

 

6.      Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen setzen die zuständigen Minister eine verbindliche Generalreform der Bauordnungen und Wohnbauförderung zur Erreichung der Klimaschutzziele durch.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen