274/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.07.2007
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Amon, Renate Csörgits

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Flexibilisierung der Arbeitszeit

 

 

Dem Arbeitszeitrecht liegen neben dem vorrangigen Ziel, Arbeitnehmer vor der übermäßigen Beanspruchung ihrer Arbeitskraft durch den Arbeitgeber, aber auch durch eigene Überschätzung, zu schützen, auch gesundheits-, kultur-, bildungs- und gesellschaftspolitische Zielsetzungen zu Grunde. Die gesetzlichen Höchstgrenzen der Tages- und Wochenarbeitszeit sollen einerseits die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen und andererseits dazu dienen, ihm Freizeit zu sichern, damit er privaten Interessen nachgehen und auch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

 

Die aktuellen Änderungen der Arbeitszeitgesetze tragen sowohl den Erfordernissen der flexiblen Handhabung der Arbeitszeit, als auch der notwendigen Sicherheit für die Arbeitnehmer Rechnung. Diese Änderungen werden es den Betrieben ermöglichen, Auslastungsschwankungen besser als bisher zu bewältigen und Freisetzungen von Mitarbeitern zu vermeiden. Die notwendige Balance von Arbeit und Freizeit soll durch die Gesetzesänderungen ebenso gewahrt bleiben, wie die gesundheitspolitischen Aspekte, denen durch höhere Strafandrohung bei Nichtbeachtung der Schutzbestimmungen und durch die Beiziehung von Arbeitsmedizinern bei besonders sensiblen Arbeitszeitformen Rechnung getragen wird.

 

Wie Anfragen bei Betriebsräten erkennen lassen, sind bewusstseinsfördernde Maßnahmen in den Betrieben von großer Bedeutung. Bei der Umsetzung der Änderungen wird der Sozialpartnerschaft (sowohl auf überbetrieblicher als auch auf betrieblicher Ebene) ein besonderer Stellenwert zukommen. Die Betriebsräte werden dabei eine wichtige Rolle wahrzunehmen haben.

 

Begleitend soll die Entwicklung der Arbeitsunfälle und der Berufskrankheiten beobachtet werden.

 

Durch gezielte Information und spezielle Sensibilisierung sind die Arbeitsmediziner mit den neuen Bestimmungen und Möglichkeiten vertraut zu machen.

 

Eine effizientere Durchsetzung des Arbeitszeitschutzes dient dem Gesundheitsschutz und wird einen positiven Effekt auf gesetzestreue Unternehmen haben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht,

 

·        nach seinen Möglichkeiten dazu beizutragen, dass bewusstseinsfördernde Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gesetzt werden (insbesondere gegenüber Arbeitgebern und Betriebsräten), dass eine begleitende Beobachtung der Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erfolgt und dass die ArbeitsmedizinerInnen zu den neuen Bestimmungen und Möglichkeiten gezielt informiert und sensibilisiert werden; 

 

·        nach Ablauf von 2 Jahren eine Evaluierung dahingehend durchzuführen, ob sich die Möglichkeit der Erteilung der erforderlichen arbeitsmedizinischen Gutachten durch jede/n Arbeitsmediziner/in bewährt hat oder ob eine spezielle Ermächtigung zur Durchführung derartiger Gutachten sinnvoll scheint.

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales