284/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch, Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union

Nachdem der alte Vorschlag für eine EU-Verfassung an zwei Referenden in Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2005 gescheitert ist, wurde im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des Europäischen Rats vom 21. und 22. Juni 2007 ein Vertrag für die Europäische Union neu ausverhandelt. Laut Auskunft der Außenministerin soll dieser Vertrag allerdings zu 95 Prozent dem alten Vorschlag für eine EU-Verfassung entsprechen, neben verschiedenen Fristenänderungen und einem komplizierteren Vertragswerk also mehr oder minder die gleichen Inhalte wie der alte Verfassungs-Vorschlag in sich tragen. Führende Rechtsexperten wie der deutsche Verfassungsjurist Karl Albrecht Schachtschneider bezeichnen diese Vorgangsweise als skandalöse und meinen, dass sich der Europäische Rat mit diesen kleinen Modifizierungen so weit wie möglich an Ratifizierungen durch Referenden der europäischen Mitgliedsstaaten vorbeimogeln will.

Ein solcher Arts veränderter Vertrag für die Europäische Union soll aber selbstverständlich in jedem einzelnen Mitgliedsstaat neuerlich ratifiziert werden, zumal nicht nur in Österreich eine solche Vertrag einen schwerwiegenden Eingriff in die Bundesverfassung darstellt, wenn nicht gar eine Aushebelung derselben bedeutet. Entscheidungen dieser Art dürfen nicht über die Köpfe der Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten hinweg entschieden werden.

Da sich allerdings abzeichnet, dass keineswegs an nationale Volksabstimmungen gedacht ist, die nach Meinung verschiedener Verfassungsexperten zwingend sein sollte, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten zum wiederholten Male folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesregierung wird aufgefordert, im Falle einer Ratifizierung des neuen Vorschlags für einen Vertrag für die Europäische Union dem Nationalrat ein Ermächtigungsgesetz darüber vorzulegen, über welches eine Volksabstimmung durchzuführen ist."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung zum Verfassungsausschuss vorgeschlagen