292/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Rosenkranz, Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter

betreffend bewußtseinsbildende Maßnahmen und Schaffung von entsprechenden
Betreuungsprojekten in Folge der jüngsten StGB-Novelle

Über das zahlenmäßige Ausmaß von Zwangsehen gibt es in Österreich kaum gesicherte Daten. Die, in der von Innenministerin Prokop vorgestellten Integrationsstudie zum Ausdruck gebrachte, tolerante Haltung der Migranten zur Zwangsheirat beweist allerdings, daß dieses Thema ein Problem mit entsprechender Brisanz darstellt. Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung und muß als solche deutlich öffentlich geächtet werden. Weder aus patriarchalisch-traditionellen noch aus vermeintlich religiösen Gründen ist es akzeptabel, daß Zwangsverheiratungen in Österreich stattfinden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Folge der jüngsten StGB-Novelle bewußtseinsbildende Maßnahmen zu setzen, die es vor allem jungen Frauen erleichtern, aus einer Zwangsehe "auszubrechen"; vor allem durch die Schaffung von entsprechenden Betreuungsprojekten."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß ersucht.