294/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege

Die über Jahre andauernde Ignoranz führender Politiker hat zu einem Pflegenotstand in Österreich geführt. Leidtragende sind vor allem jene Menschen, die dieses Land aus den Trümmern des zweiten Weltkrieges aufgebaut haben und unter großen Entbehrungen für Sicherheit und Wohlstand für kommende Generationen Sorge getragen haben.

Die Umsetzung eines neuen und zukunftsweisenden Pflegeleitbildes ist daher eine unaufschiebbare Notwendigkeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, für die Umsetzung folgender Maßnahmen Sorge zu tragen:

1.              Der Pflegeanspruch soll verfassungsrechtlich abgesichert werden.

2.              Für Medizinstudenten soll ein eigenes Pflegesemester eingeführt werden und im Gegenzug die Studiengebühr für die Mindeststudiendauer gestrichen werden. Das ermöglicht  den   Studenten,   ihre  Eignung  für  diesen   Beruf im  Rahmen   ihrer menschlichen Qualitäten und ihrer sozialen Intelligenz schon zu Beginn des Studiums festzustellen

3.              Start einer Ausbildungsoffensive für diplomiertes Pflegepersonal und für Pflegehelfer, damit der personelle Bedarf künftig primär durch heimische Arbeitskräfte gedeckt werden kann.

4.              Festlegung der Qualität der Pflege und Betreuung durch bundesweit gültige Kriterien.

5.              Einführung einer Berufsmatura für das Pflegepersonal zur notwendigen Aufwertung dieses Berufsstandes.

6.              Bundesweite   Schaffung   des   Berufes   „Altenfachbetreuer"   als   Ergänzung   zum diplomierten Pflegepersonal.

7.              Einrichtung von Kompetenzzentren für Angehörige, die ihre Verwandten zu Hause pflegen.


8.              Anerkennung von Pflegezeiten, die von Verwandten zu Hause geleistet werden, als Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeiterregelung.

9.              Anpassung des Pflegegeldes, das derzeit schon um mehr als 18 Prozent erhöht werden muss, damit es dem Wert bei seiner Einführung im Jahr 1993 entspricht.

10.       Jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes, damit eine schleichende Entwertung künftig verhindert werden kann.

11.       Für den stationären Bereich muss der geflügelte Begriff „Altern in Würde" mit Leben erfüllt werden. Ein tragendes Prinzip muss die freie Heimwahl für Pflegebedürftige sein.

12.       Pflegeheime dürfen keine anonymen Massenanstalten sein, die Bettenzahl soll daher mit  150 pro Heim beschränkt werden.  Individuelle Unterbringung in Ein- und Zweibettzimmern muss eine Selbstverständlichkeit werden.

13.       Die neuen Pflegebedürfnisse unserer Zeit fordern neue Typen von Pflegezentren, z.B. für die immer stärker zunehmenden Demenzerkrankungen.

14.       Der Tagsatz soll im Sinn einer leistungsgerechten Entlohnung für alle Leistungsträger gleich geregelt werden. Eine Komponente soll eine Wohnkomponente sein, die Ausstattung, Qualität und Service berücksichtigt. Die zweite Komponente ist die Pflegekomponente, die sich an der Einstufung im Rahmen des Pflegegeldes orientiert und zur Gänze durch das Pflegegeld abgedeckt werden kann.

15.       Für die bauliche Gestaltung von Pflegeheimen sind neben der Ö-Norm eigene Normen zur Sicherung des notwendigen baulichen Standards für Pflegeheimbewohner zu definieren.

16.       Fördermaßnahmen im Wohnbau haben eine seniorenfreundlichen Ausgestaltung von Einfamilienhäusern     sowie     bauliche     Maßnahmen     zur     Realisierung     des generationsübergreifenden Wohnens zu berücksichtigen."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales ersucht