297/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer, Zanger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems

Für Jugendliche in Österreich wird es zunehmend schwieriger eine Lehrstelle zu finden. Es kommt durchaus vor, dass Schulabgänger hunderte Bewerbungen schreiben und trotzdem bei keinem Lehrbetrieb angenommen werden.

Neben den etwa 5.000 Jugendlichen, die aktuell wegen der fehlenden betrieblichen Lehrstellenplätze in Auffangkursen ausgebildet werden, gibt es zusätzlich rund 10.000 Jugendliche, die entweder eine Lehrstelle suchen oder kurzfristige AMS-Kurse absolvieren und daher in naher Zukunft auch einen Ausbildungsplatz brauchen.

Dieses Schicksal einer erfolglosen Lehrstellensuche trifft also mit stark steigender Tendenz gegenwärtig insgesamt rund 15.000 Lehrstellensuchende in Österreich. Der Anmeldung zur Arbeitslosigkeit beim AMS folgen bei solchen Schicksalen oft eine Lehrstellensuche mit Hilfe desselben, bei mangelndem Erfolg eine Unterweisung in Berufsorientierung und danach der Besuch eines Auffanglehrgangs, der auf die Lehrzeit angerechnet wird. Während dieser Zeit sind die Jugendlichen beim jeweiligen Lehrgangsträger sozialversichert, besuchen die Berufsschule wie in einem regulären Lehrverhältnis und machen ein Praktikum in Betrieben.

Als Anreiz zur Einstellung von Lehrlingen und um der dualen Ausbildung wieder zu einem höheren Stellenwert zu verhelfen, sollen die Kosten der Berufsschulzeit von der öffentlichen Hand beglichen werden.

Dies soll auch eine Ausgleichsmaßnahme zu den Schülern mittlerer und höherer Schulen darstellen, denen der Staat ihre Bildung zum überwiegenden Teil bezahlt, wenngleich sie zum Unterschied von Lehrlingen noch keinen effektiven Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung leisten. Dieses Modell macht es möglich, die Berufsschulzeiten zu verlängern und damit eine bessere Grundausbildung zu vermitteln, denn zahlreiche Lehrstellensuchende sind durch ihre mangelhafte schulische Vorbildung nicht annähernd ausreichend qualifiziert. Dies trifft vor allem auf die Nachkommen von Einwanderern ab der zweiten Generation zu, unter denen Schulabbrecher und Minderqualifizierte überproportional häufig zu beobachten sind.

Die Kosten dieses Modells betragen bei 120.000 Lehrlingen in Österreich rund 100 Mio. EUR pro Jahr, sind jedoch ein bedeutsamer Beitrag zur Bekämpfung der dramatischen Tendenz zur Jugendarbeitslosigkeit und zur Eröffnung beruflicher Perspektiven für junge Menschen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Form der Jugendförderung, es ist dies auch eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme sowie eine effektive Form der Wirtschaftsförderung für unsere Klein- und Mittelbetriebe, welche das Rückgrat der dualen Ausbildung in Österreich sind. Mit diesem Modell wird zudem dem Trend entgegengewirkt, dass immer mehr Lehrlinge in wenig produktiven geschützten Bereichen außerhalb der Betriebe zu Lasten ihrer Ausbildungsqualität ausgebildet werden.

 


Der erste Weg von Jugendlichen nach der Schule soll in die Arbeitswelt und nicht zum Arbeitsmarktservice führen. Außerdem kann auf diese Weise ein Beitrag geleistet werden, dem, in naher Zukunft drohenden, Fachkräftemangel vorbeugend entgegen zu wirken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass die Kosten für die Berufsschulzeit von Lehrlingen künftig von der öffentlichen Hand getragen werden."

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales ersucht