301/A XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer- Dienstrechtsgesetz geändert werden (Nachhilfeunterrichtsgesetz)

Der Nationalrat wolle beschliessen:

Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Landeslehrer- Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Nachhilfeunterrichtsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979

Das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2007, wird wie folgt geändert:

Dem §219 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

(4a) Der Lehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen."

Artikel 2

Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes

Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2007, wird wie folgt geändert:

Dem § 56 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

(5 a) Der Landeslehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.

Artikel 3

Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes

Das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 296/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2007, wird wie folgt geändert:

Dem § 63 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

(4a) Der Lehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.

 


Begründung

Österreichweit werden heuer ca. 50.000 Schülerinnen und Schüler ein oder mehrere „Nicht Genügend" im Jahreszeugnis erhalten. Ihre Eltern werden für private Nachhilfe tief in die Tasche greifen müssen - so werden laut einer Studie der Arbeiterkammer jährlich insgesamt rund 140 Millionen Euro für Nachhilfe ausgegeben.

„Die Kosten des Sitzenbleibens sind enorm: Dem Staat kostet dieses System zusätzlich etwa 300 Millionen Euro für den Schulplatz, Familienbeihilfe, Schulbücher und Freifahrt für Schüler und Schülerinnen. Dazu kommen die Kosten für die Familien: die zusätzlichen Unterhaltskosten und der Verdienstentgang. In Summe: 500 und 600 Millionen Euro jährlich."     (Quelle: AK, August 2006)

Alarmierend ist, dass der Prozentsatz der regelmässig Nachhilfe zahlenden Eltern sukzessive mit der Schulausbildung ihrer Kinder wächst: sind bereits in der Volksschule (!) acht Prozent der Eltern und Schüler betroffen, so vervielfacht sich dieser Prozentsatz für die Hauptschulpflichtigen auf mehr als das Doppelte: 17 Prozent - in der AHS-Unterstufe auf sogar das Dreifache: 24 Prozent. Wahrscheinlich werden wieder, wie im Vorjahr ungefähr 35.000 Schüler das Schuljahr 2006/2007 wiederholen müssen.

Aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten besteht daher akuter Handlungsbedarf. Zur Lösung dieser Problematik hat das BZÖ eine unkonventionelle neue Idee entwickelt, die von folgender Prämisse ausgeht: Lehrer haben, anders als sonstige Werktätige, über 60 bzw. 70 freie Tage im Jahr. Dies sind über 30 Tagen mehr als anderen Dienstnehmer als Urlaubsanspruch zur Verfügung stehen.

Das BZÖ tritt deswegen für ein „Solidaritätsmodell Nachhilfe" ein, bei dem Lehrerinnen und Lehrer Nachhilfe bedürftigen Schülern in den letzten drei Wochen vor Schulbeginn verpflichtend Nachhilfe erteilen. Diese Solidarität der Lehrer würde den Schülern und Eltern massiv helfen, letztere wären finanziell entlastet und es könnten mit Sicherheit mehr Schüler in die nächste Klasse aufsteigen.

Besonders hervorzuheben ist die mit dem BZÖ-Solidaritätsmodell verbundene große finanzielle Entlastung der Eltern. Derzeit kostet eine durchschnittliche Nachhilfestunde in einem Nachhilfeinstitut bei Einzelunterricht 30 Euro, bei Gruppenunterricht 15 Euro. Rechnet man hier 15 Tage à 8 Stunden Nachhilfeunterricht hoch, kommt es bei Einzelunterricht zu einer Entlastung der Eltern von 180 Millionen, bei Gruppenunterricht zu 90 Millionen Ersparnis.

Guten Willen der verantwortlichen Bundesministerin vorausgesetzt, kann dieses Solidaritätsmodell schon heuer starten. So bieten die für Lehrer geltenden gesetzlichen Ferien- und Urlaubsbe- stimmungen bereits jetzt die Möglichkeit, Lehrer aus wichtigen dienstlichen Gründen während eines Ferienurlaubs zur Dienstleistung zurückzuberufen. Bei dem für 3. September 2007 vorgesehenen Schulbeginn können daher bereits ab 13. August 2007 die ersten Nachhilfestunden gegeben werden, wenn die verantwortliche Ressortministerin eine entsprechende Weisung erteilt.

Das Angebot soll für all jene Schüler gelten, die im Herbst 2007 zu einer Nachprüfung antreten müssen.

 

 

In formeller Hinsicht wird, unter Verzicht auf die erste Lesung, um Zuweisung des ggstdl. Antrages an den Unterrichtsausschuss ersucht.