307/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek

und Kollegen

betreffend erforderliche Maßnahmen zum Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitrecht stellt eine besonders wichtige sozialpolitische Materie dar, die nicht nur dem vorrangigen Ziel dient, die Arbeitnehmer/innen vor der übermäßigen Inanspruchnahme ihrer Arbeitskraft zu schützen, sondern auch wichtige gesundheitspolitische sowie kultur-, bildungs- und gesellschaftspolitische Weichenstellungen vornimmt.

Die beste Arbeitnehmerpolitik ist eine gleichberechtigte Interessenspartnerschaft von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern. Sie gilt es auszubauen und zu fördern. Die vorgesehenen Rege- lungen zur „Arbeitszeitflexibilisierung" orientieren sich aber beinahe ausschließlich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Arbeitgeber. Durch die Ausweitung des Arbeitszeitgesetzes werden die Arbeitnehmer/innen dazu gezwungen sein, einen den Be- triebserfordernissen angepassten Arbeits- und Lebensrhythmus anzunehmen, ohne dafür eine größere Gestaltungsfreiheit nach individuellen persönlichen und familiären Bedürfnissen zu haben. Die Arbeitszeitflexibilisierung geht voll zu Lasten der Arbeitnehmer. Es wird eine Arbeitszeitverlängerung auf 10 bzw. 12 Stunden umgesetzt, ohne auf die Arbeitnehmer/innen Rücksicht zu nehmen. Weiters werden neue Barrieren für Dienstnehmer/innen mit Familie geschaffen, ohne auch auf die Situation für Alleinerziehende in Beschäftigung einzugehen. Damit wird ihre Lage dramatisch verschlechtert, da sie bei langen Anfahrtswegen keine ent- sprechenden Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen vorfinden.

Auch sind negative Auswirkungen auf die Gesundheit zu befürchten. Ebenso muss von einer drohenden Verschlechterung für die heimischen Arbeitnehmer/innen durch eine vorzeitige und vorschnelle Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes ausgegangen werden, die ent- schieden abzulehnen ist, weil dies zu erhöhtem Konkurrenzdruck, Kostendruck und Lohn- dumping durch ausländischen Import-Arbeitskräfte führen wird. Aus diesem Grund lehnt auch die Arbeiterkammer eine vorzeitige Öffnung ab: „Damit werden nur die Übergangsbe- stimmungen für die EU-Mitgliedsländer gelockert, anstatt durch gezielte Qualifizierungen den Bedarf mit Arbeitskräften in Österreich zu decken", kritisierte AK-Präsident Kalliauer (APA, 4. April 2007).

Die gute Konjunktur (die von der derzeitigen Bundesregierung durch ihre Belastungspolitik bei Gebühren und Abgaben sowie durch Pläne von neuen Steuern gefährdet wird sollte drin- gend genützt werden, um die Weichen für eine positive Entwicklung des Arbeitsmarktes zu stellen. Dazu sollten verstärkt Mittel für die bessere Ausbildung von Jugendlichen, für die Ausbildung von Fachkräften, für die Weiterbildung und für mehr und bessere Kinderbetreu- ungsplätze zur leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingesetzt werden. Auch muss der Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" rasch Wirklichkeit werden, da nach wie vor ungerechtfertigte Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. Be- nachteiligungen für Frauen müssen durch konkrete Reformschritte abgebaut werden. Ziel muss es sein, die Situation von Frauen in allen Lebensbereichen zu verbessern. Die Anglei- chung der niedrigeren Fraueneinkommen an die Einkommen der Männer ist eine der wich- tigsten politischen Herausforderungen. Sie ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der beruflichen Situation der Frauen und fördert nachhaltig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 


Aber auch ein echter Mindestlohns von 1.300 Euro für alle (Vollzeit-)Beschäftigten soll um- gesetzt werden. Ebenso soll eine verstärkte Mitarbeiterbeteiligung zu Gunsten der Arbeitneh- mer/innen und die steuerliche Befreiung von Überstunden raschest eingeführt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen raschestmöglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvor- schläge zu übermitteln:

               keine Ausdehnung der bestehenden Arbeitszeit-Regelungen,

               Beibehaltung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des österreichischen Ar- beitsmarkts,

               Senkung der Kosten für den Faktor Arbeit,

               Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge,

               verstärkte Mitarbeiterbeteiligung durch Einführung eines Investivlohns,

               Umsetzung eines ausreichend hohen Mindestlohns von 1.300 Euro,

               Realisierung der notwendigen Angleichung der Löhne und Gehälter von Männern und Frauen,

               volle steuerliche Absetzbarkeit der Pendlerkosten

               bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit verstärktem Ausbau von Betreu- ungseinrichtungen und

               eine markt- und qualitätsorientierte, bedürfnisorientierte Aus- und Weiterbil- dung."

 

 

 

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorge- schlagen.