308/A und Zu 308/A XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

der Abgeordneten Murauer
Kolleginnen und Kollegen

gemäß § 99 Abs. 2 GOG-NR

auf Durchführung einer Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG-NR die
Durchführung einer gesonderten Gebarungsprüfung des vom Bundesminister für
Landesverteidigung abgeschlossenen Vergleichs sowie der nachfolgenden
Vertrags
änderungen mit Eurofighter GesmbH durch den Rechnungshof.

Diese Gebarungsprüfung möge insbesondere folgende Rechts- und
Tatsachenfragen umfassen:

1.                   Wann hat der Bundesminister für Landesverteidigung den Vergleich mit
Eurofighter GesmbH
über Reduktion der Luftraumüberwachungsflugzeuge
und die Einschränkung darüber hinausgehender Leistungen abgeschlossen?

2.                   Wer hat die Vertragsverhandlungen zum Abschluss dieses Vergleichs
geführt?

3.                   Seit wann waren dem Bundesminister für Landesverteidigung bzw dem
Bundesministerium f
ür Landesverteidigung die Eckpunkte des Vergleichs
bekannt?

4.                   War der Bundesminister für Landesverteidigung unter Berücksichtigung der
haushaltsrechtlichen Bestimmungen berechtigt, diese Verhandlungen ohne
Befassung der Finanzprokuratur bzw. des Bundesministeriums f
ür Finanzen
zu führen und durch Vergleich abzuschließen?

5.                    Der Bundesminister für Landesverteidigung hat Einsparungen im Betrag von
 
370 Millionen Euro angekündigt:

 Welche Beträge entfallen davon auf eine Kaufpreisreduktion und wie viel auf


Einsparungen bei künftigen Betriebskosten?

 

6.     Im Kurier vom 1. Juli 2007 wird der Bundesminister für Landesverteidigung
damit zitiert, er hätte im Mai dieses Jahres von Eurofighter GesmbH eine
Preisreduktion von 200 Millionen Euro angeboten bekommen, die er jedoch
abgelehnt hat:

Wäre dieses Angebot nicht günstiger gewesen als der schlussendlich
abgeschlossene Vergleich über eine Reduktion der Flugzeuge von 18 auf 15
(davon sechs gebrauchte Flugzeuge) und der dadurch vermutlich erzielte
Rabatt in der H
öhe von 250 Millionen Euro?

7.                   Inwieweit ist ein Reduktion der Anzahl der Luftraumüberwachungsflugzeuge
durch die Verteidigungsdoktrin und das operativ-taktische Konzept f
ür die
Luftraumüberwachung gedeckt?

8.                   Entsprechen diese Einsparungen wertmäßig dem Verzicht auf im
ursprünglichen Vertrag vereinbarten Leistungen?

9.                   Wie hoch ist der anteilige Wert von drei Luftraumüberwachungsflugzeugen
und wie hoch wurde die Preisreduktion hief
ür angesetzt?

10.           Wie wurde der Verzicht auf Tranche 2 sowie der Umstand bewertet, dass
sechs der nunmehr zu beschaffenden Luftraum
überwachungsflugzeuge
gebraucht sind?

11.           Inwieweit ist durch die Preisreduktion der tatsächliche Nachteil, der dadurch
entsteht, dass Österreich nicht die neueste Generation der
Luftraum
überwachungsflugzeuge geliefert bekommt und damit verbunden
der Nachteil in der Weiterentwicklung der Flugger
äte zu bewerten?

12.           Entsprechen die Nachverhandlungen unter Berücksichtigung des Verzichts
auf drei Luftraumüberwachungsflugzeuge sowie auf die eingeschränkten
Leistungen den Grunds
ätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und
Sparsamkeit?