308/A und Zu 308/A XXIII. GP
Eingebracht am 06.07.2007
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möglich.
Antrag und Verlangen
der
Abgeordneten Murauer
Kolleginnen und
Kollegen
gemäß § 99 Abs. 2 GOG-NR
auf Durchführung einer Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof
Die
unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2
GOG-NR die
Durchführung einer gesonderten Gebarungsprüfung des vom Bundesminister für
Landesverteidigung abgeschlossenen Vergleichs sowie der nachfolgenden
Vertragsänderungen mit Eurofighter GesmbH
durch den Rechnungshof.
Diese
Gebarungsprüfung möge insbesondere folgende Rechts- und
Tatsachenfragen
umfassen:
1.
Wann hat der Bundesminister für Landesverteidigung den Vergleich mit
Eurofighter GesmbH über Reduktion der Luftraumüberwachungsflugzeuge
und die Einschränkung darüber hinausgehender Leistungen
abgeschlossen?
2.
Wer hat die Vertragsverhandlungen zum Abschluss dieses Vergleichs
geführt?
3.
Seit wann waren dem Bundesminister für
Landesverteidigung bzw dem
Bundesministerium für Landesverteidigung die Eckpunkte des
Vergleichs
bekannt?
4.
War der
Bundesminister für Landesverteidigung unter Berücksichtigung der
haushaltsrechtlichen Bestimmungen berechtigt, diese Verhandlungen ohne
Befassung der Finanzprokuratur bzw. des
Bundesministeriums für Finanzen
zu führen und durch Vergleich abzuschließen?
5.
Der Bundesminister für Landesverteidigung hat Einsparungen
im Betrag von
370 Millionen
Euro angekündigt:
Welche Beträge entfallen davon auf eine Kaufpreisreduktion und wie viel auf
Einsparungen bei künftigen Betriebskosten?
6. Im
Kurier vom 1. Juli 2007 wird der Bundesminister für
Landesverteidigung
damit
zitiert, er hätte im Mai dieses Jahres von Eurofighter
GesmbH eine
Preisreduktion von
200 Millionen Euro angeboten bekommen, die er jedoch
abgelehnt hat:
Wäre dieses
Angebot nicht günstiger gewesen als der schlussendlich
abgeschlossene
Vergleich über eine Reduktion der Flugzeuge
von 18 auf 15
(davon sechs gebrauchte Flugzeuge) und der dadurch vermutlich erzielte
Rabatt in der Höhe von 250 Millionen Euro?
7.
Inwieweit ist
ein Reduktion der Anzahl der Luftraumüberwachungsflugzeuge
durch die Verteidigungsdoktrin und das operativ-taktische
Konzept für die
Luftraumüberwachung gedeckt?
8.
Entsprechen diese Einsparungen wertmäßig dem
Verzicht auf im
ursprünglichen Vertrag vereinbarten Leistungen?
9.
Wie hoch ist
der anteilige Wert von drei Luftraumüberwachungsflugzeugen
und wie hoch wurde die Preisreduktion hiefür angesetzt?
10.
Wie wurde der
Verzicht auf Tranche 2 sowie der Umstand bewertet, dass
sechs der nunmehr zu beschaffenden Luftraumüberwachungsflugzeuge
gebraucht sind?
11.
Inwieweit ist durch die Preisreduktion der tatsächliche
Nachteil, der dadurch
entsteht, dass Österreich nicht die neueste Generation der
Luftraumüberwachungsflugzeuge geliefert
bekommt und damit verbunden
der Nachteil in der Weiterentwicklung der Fluggeräte zu bewerten?
12.
Entsprechen die Nachverhandlungen unter Berücksichtigung
des Verzichts
auf drei Luftraumüberwachungsflugzeuge sowie auf die
eingeschränkten
Leistungen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Zweckmäßigkeit und
Sparsamkeit?