Zu 308/A XXIII. GP

Eingebracht am 06.07.2007
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Zu 308/A- XXIII. GP-NR

Da der gegenständliche Selbständige Antrag gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch mindestens 20 Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen. Das Verlangen wird daher gemäß §99 Abs. 5 GOG dem Präsidenten des Rechnungshofes mitgeteilt werden.