315/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Ing. Westenthaler, Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend verbesserte Sicherheitsbestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen

Bei der Beförderung von Kindern im Pkw müssen entsprechende Kinderrückhaltesysteme verwendet werden und für jedes Kind ein Sitzplatz vorhanden sein. Im Gegensatz dazu gibt es aber immer noch im § 106 Abs. 1 KFG 1967 Ausnahmeregelungen bei der Berechnung der Kinderanzahl, die mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr oder im täglichen Gelegenheitsverkehr von und zu einer Schule oder einem Kindergarten befördert werden. Während bei der im Jahr 2006 in Kraft getretenen 26. KFG-Novelle die Bestimmun- gen über die Personenbeförderung verbessert, neu gefasst und für Omnibusse im Gelegen- heitsverkehr die Zählregel auf 1:1 geändert wurde, um die Kinder auch entsprechend gesichert zu befördern, gilt diese Regelung aber nicht im Kraftfahrlinienverkehr oder für die täglichen Beförderungen von und zu einer Schule oder einem Kindergarten. Für diese Beförderungen blieb die Zählregel von 3:2 unverändert aufrecht, so dass drei Kinder unter vierzehn Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren gar nicht gezählt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass sich bei den meistens noch immer überfüllten Schulbussen bei Platzmangel drei Kinder im Alter zwischen sechs und vierzehn Jahren eine Zweier-Sitzbank teilen müssen. Auch kann eine ordentliche Sicherung der Kinder durch die schon seit einigen Jahren einge- führte verpflichtende Ausrüstung mit Gurte bei allen neu zugelassenen Omnibussen nicht möglich gemacht werden.

Eine Änderung der Zählregel auf 1:1 bei der Beförderung von Kindern unter vierzehn Jahren mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr oder im täglichen Ge- legenheitsverkehr von und zu einer Schule oder einem Kindergarten würde einen weiteren deutlichen Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Nationalrat im Interesse der Verkehrssicherheit von Kindern einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Änderung der Zählregel auf 1:1 bei der Beförderung von Kindern mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr oder im täglichen Gelegenheitsverkehr von und zu einer Schule oder einem Kindergarten beinhaltet."

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Verkehrsausschuss.

Wien, am 27. September 2007