318/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 27.09.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Hofer, Kickl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Durch das Angebot der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) erhalten Schwerstbehinderte Menschen eine personelle Unterstützung, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder Absolvierung einer Ausbildung erforderlich ist. Nach den derzeit geltenden Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz umfasst die PAA sämtliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität zur Verrichtung der Tätigkeiten am Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Finanzierung einer persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer PAA müssen daher klar definiert werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss einen Rechtsanspruch erhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit klare Voraussetzungen für die Zuerkennung persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz definiert werden. Bei Erfüllen der Voraussetzungen muss ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung persönlicher Assistenz bestehen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.