324/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 Gog-NR

 

der Abgeordneten Strache, Hofer, Dr. Graf, Vilimsky, Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Religionsunterricht an österreichischen Schulen

An Wiener Schulen war im Oberstufenbereich der AHS bzw. BMHS über mindestens acht Jahre ein islamisches Religionsbuch in Verwendung, das Gewalt gegen Frauen, die Todesstrafe und den Weltherrschaftsanspruch des Islam propagiert. Der Autor des Buches mit dem Titel „Erlaubtes und Verbotenes im Islam" (SKD- Bavaria Verlag, München 1989, ISBN 3-926575-12-3) ist Scheich Jusuf al-Qaradawi, der dem bundesdeutschen Verfassungsschutz bekannt ist und Selbstmordattentate als erlaubten Märtyrertod gutheißt.

In dem Schulbuch ist davon die Rede, dass Unzucht und der Abfall vom Islam ebenso mit dem Tode bestraft werden müssten wie Homosexualität. Bereits in der Einleitung des Buches wird der Weltherrschaftsanspruch des Islams untermauert. Die Scharia, die islamische Gesetzgebung, stehe über dem Rechtsstaat westlicher Demokratien und gelte ausnahmslos für alle Menschen - daher seien auch nichtmuslimischen Dieben die Hände abzuhacken.

Weiters wird erklärt, dass ein Mann bis zu vier Frauen heiraten dürfe, was als Gegenmodell zum dekadenten Westen gesehen wird. Der Mann ist Chef der Familie, die Frau schuldet ihm Gehorsam. Verstößt sie dagegen, so soll sie im Guten wieder zur Vernunft gebracht werden. Gelingt das nicht, ist die nächste Stufe das Fernbleiben im Ehebett. Wenn das immer noch nichts fruchtet, so darf er sie auch schlagen.

Frauen wird in dem Buch auch sonst nicht viel erlaubt. Nur ihr Gesicht und ihre Hände dürfen sichtbar sein, die Verwendung von Kosmetika ist nur zu Hause erlaubt. Eine Frau, die in der Öffentlichkeit Parfum benutzt, ist eine Ehebrecherin, trägt sie Hosen, ist sie vom Propheten verflucht. Die Frau, die sich einen modischen Haarschnitt zulegt, ist ebenso verflucht wie ihr Friseur. Perücken sind grundsätzlich strengstens verboten, selbst wenn es zu einem krankheitsbedingten Haarausfall gekommen ist. Das Haus soll die Frau am besten gar nicht verlassen, um eventuellen Körperkontakt mit Männern im Autobus oder im Kino o. ä. zu vermeiden. Das heiße aber nicht, dass sie eingesperrt sei: Wenn sie ihren Mann bittet, die Moschee besuchen zu dürfen, kann er ihr das nicht verweigern. Was diverse sexuelle Praktiken anbelangt, brauche sich der Muslim seinen Kopf nicht zu zerbrechen, denn die Frau sei der „Acker" des Mannes.

Es wird beispielsweise auch strikt verboten, Hunde als reine Haustiere zu halten. Diese müssen einen „Nutzen" haben, etwa als Wach- oder Jagdhund. Da Allah Verschwendung nicht gerne sieht, müssen die Felle der Hunde nach ihrem Tod verwendet und zuvor gegerbt werden, damit sie „halal" werden. Auch das Weintrinken ist nach dem Schulbuch zu bestrafen - mit 80 oder 40 Peitschenhieben.

Damit derartige Bücher nicht mehr in den Unterricht an österreichischen Schulen gelangen können, sollen künftig alle Schulbücher, die für den Religionsunterricht vorgesehen sind, so wie alle anderen Schulbücher von einer unabhängigen Stelle approbiert werden. Zudem muss der Religionsunterricht in Österreich in Zukunft in deutscher Sprache abgehalten werden. Lehrer mit mangelnden Deutschkenntnissen dürfen keine Lehrerlaubnis erhalten. Es darf nicht zulässig sein, dass an österreichischen Schulen zum Brechen der österreichischen Rechtsordnung aufgerufen wird.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,  alle  erforderlichen Schritte zu setzen damit sichergestellt ist, dass

1.              alle  Schulbücher,  die  für  den Religionsunterricht  vorgesehen  sind,  von einer unabhängigen Stelle approbiert werden und

2.              der Religionsunterricht in Zukunft in deutscher Sprache abgehalten wird und Lehrer mit mangelnden Deutschkenntnissen keine Lehrerlaubnis erhalten."

Informeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.