345/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Pestizidreduktionsprogramm

 

 

 

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln führt zu Einträgen in Böden, Grund- und Oberflächengewässern, Artensterben und Rückständen in Lebensmitteln. Aus dem Grünen Bericht 2006 geht hervor, dass der Pestizideinsatz in Österreich in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist: der Einsatz von Fungiziden stieg in den letzten  vier Jahren um 22 Prozent, der Einsatz von Insektiziden um 41 Prozent und der Herbizid-Einsatz bleibt auf hohem Niveau.

 

In Verkehr gebrachte Wirkstoffmengen in Tonnen (Quelle: Grüner Bericht 2006):

 

 

2002

2003

2004

2005

Fungizide

592,9

627,5

670

720,7

Insektizide

97,3

101,7

113,1

137,6

Herbizide

1485,5

1434,8

1532,8

1465,8

 

 

Zu berücksichtigen ist zusätzlich, dass Direktimporte aus Ländern wie Polen, Ungarn und Tschechien von der Statistik gar nicht erfasst werden. ExpertInnen schätzen, dass bereits bis zu 40% der in Österreich eingesetzten Pestizide über Direktimporte auf die Felder kommen.

 

Die Anzahl der in Österreich zugelassenen Pestizide ist in den vergangenen fünf Jahren von 920 auf 2.292 angestiegen. Hintergrund ist eine Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes (§ 12) im Rahmen des Agrarrechtsänderungsgesetzes 2002. Seither sind alle in der Bundesrepublik Deutschland und seit 7. Februar 2004 auch die in den Niederlanden zugelassenen Pflanzenschutzmittel auch in Österreich zugelassen. Auch die Arbeiterkammer hat darauf hingewiesen, dass die Anzahl der verwendeten Pestizide in einem nicht mehr zu tolerierenden Ausmaß angestiegen sei. So wurden bei den Untersuchungen im Jahr 2003 nur ein bis drei Pestizide pro Probe festgestellt, ab dem Jahr 2005 ist diese Zahl auf bis zu 15 verschiedene Pestizide angestiegen. Im Jahr 2004 wurden bei 8,5 % der auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersuchten Obst- und Gemüseproben die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschritten.

 

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat zahlreiche Änderungsvorschläge zugunsten des Schutzes von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Pestiziden eingebracht und sich dafür ausgesprochen, dass insbesondere jene Pestizide, die neuro- und immunotoxisch wirken, verboten werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, folgende Maßnahmen zu treffen:

 

 

1.      basierend auf einer ökologischen Risikoabschätzung ein verbindliches Reduktionsziel für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Österreich festzulegen und daran entsprechende Aktionspläne zu knüpfen;

 

2.      die Praktiken des Pflanzenschutzmittelhandels und die Anwendung von Pestiziden verstärkt zu kontrollieren;

 

3.      § 12 des Pflanzenschutzmittelgesetzes dahingehend zu ändern, dass keine Pauschalzulassungen von Pflanzenschutzmitteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht werden;

 

4.      zu veranlassen, dass die Risiken von Mehrfachrückständen von Pestiziden in Lebensmitteln besser erforscht werden mit dem Ziel, Summengrenzwerte für ähnlich wirkende Pestizide gesetzlich festzulegen;

 

5.      auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass anlässlich des von der EU-Kommission vorgeschlagenen „Pestizid-Pakets“

 

a)      bindende Ziele für ein Pestizid-Reduktionsprogramm festgeschrieben werden

b)      marktbasierte Instrumente (wie z.B. Pflanzenschutzmittelabgaben) zum Einsatz kommen

c)      das Vorsorgeprinzip konsequent verfolgt wird

d)      und jene Pestizide, die krebserregend, mutagen, fortpflanzungsschädigend sind oder hormonell, neuro- und immunotoxisch wirken, sofort verboten werden.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.