346/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Importverbot für die gentechnisch veränderten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3

 

 

 

 

Die EU-Kommission hat im März dieses Jahres das Inverkehrbringen der drei gentechnisch veränderten, gegenüber dem Herbizid Glufosinat-Ammonium toleranten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 von Bayer genehmigt. Diese auf zehn Jahre befristete Entscheidung betrifft die Einfuhr der Ölrapssamen, ihre Verarbeitung zu Tierfutter und ihre Verwendung für industrielle Zwecke.

 

Von der Europäischen Lebensmittelbehörde wurden diese Rapssorten für ebenso sicher befunden wie herkömmlicher Raps. Hingegen hat die Europäische Umweltbehörde EEA den Gentechnik-Raps als Hochrisikopflanze bezüglich des unkontrollierten Vordringens in die Natur eingestuft. Auch der Bericht eines mehrjährigen britischen Forschungsprogramm „Farm Scale Evaluation“ bestätigt in seinem Ergebnis die negativen Folgen von gentechnisch verändertem Raps für die Biodiversität: Bienen und Schmetterlinge bleiben den gentechnischen Rapsfeldern fern, Vögel, die in diesem Gebiet Nahrung suchen, finden weniger zu fressen. Noch 15 Jahre nach dem Anbau von gentechnischem Raps keimen so viele alte Rapssamen auf dem Acker, dass die konventionelle Ernte bis zu einem Prozent verunreinigt wird.

 

Auch wenn sich die europäische Zulassung für Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 auf Tierfutter und industrielle Verwendungszwecke beschränkt, besteht die Gefahr, dass der Gentechnik-Raps jederzeit gewollt oder auch ungewollt als lebensfähiges Saatgut in die Natur gelangt. In Japan etwa haben die Behörden gentechnische Verunreinigungen durch im Hafen verschüttete Rapssamen im Umkreis von 30 Kilometer festgestellt. Auch österreichische Studien zeigen, dass sich Raps rund um Futtermittelwerke und Lagerhäuser ausbreitet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert,

 

1.            unter Zugrundelegung des Vorsorgeprinzips und auf Basis des Gentechnikgesetzes (§ 60 Abs.1) umgehend für die gentechnisch veränderten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 ein Importverbot zu erlassen sowie

 

2.            den Aufbau einer Logistik zu fördern, welche eine ausreichende Verfügbarkeit von gentechnikfreien Futtermitteln sicherstellt und Verunreinigungen vermeidet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.